Erklärung zur Barrierefreiheit

Leichte Sprache

 

Die Gemeinde Walddorfhäslach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.walddorfhaeslach.com. 



1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bild und Bedienelemente auf der Webseite (diese werden noch weiter bearbeitet)
  • Pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei - es wird aber darauf hingewiesen
  • Listen oder Tabellen werden noch für Screenreader optimiert
  • Gebärdensprache noch nicht umgesetzt



3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 27.02.2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Basis der Mustererklärung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2023 überprüft.



4. Rückmeldung und Kontaktangaben


Sind Sie auf unserer Webseite auf Inhalte gestoßen: 

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie per E-Mail unter info@walddorfhaeslach.de Kontakt zu uns auf.



5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an info@walddorfhaeslach.de. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Gemeinde Walddorfhäslach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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