Zertifizierung
Übersicht über die einzelnen Maßnahmenbereiche
Maßnahmenbereich 1: Entwicklungsplanung / Raumordnung
Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren.
Die Maßnahmen reichen von einem energie- und klimapolitischen Leitbild mit Absenkpfad über eine Festlegung im Bereich der Bauleitplanung, von städtebaulichen Wettbewerben, verbindlichen Instrumenten beim Grundstücks(ver-)kauf, der Baubewilligung bis hin zur Energieberatung von Bauinteressenten.
Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen
In diesem Bereich können die Kommunen direkte Einspareffekte für den kommunalen Haushalt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebestandes erzielen. Die Maßnahmen reichen von der Bestandsaufnahme über das Energiecontrolling und -management bis hin zu Hausmeisterschulungen und speziellen Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung.
Maßnahmenbereich 3: Versorgung, Entsorgung
Der gesamte Bereich Ver- und Entsorgung wird in enger Kooperation mit kommunalen Energie-, Abfall- und Wasserbetrieben oder auch mit überregionalen Energieversorgern entwickelt. Partnerschaften im Sinne von Public – Private – Partnership zur Organisation und Finanzierung der Maßnahmen entstehen gerade in diesen Bereichen.
Die Maßnahmen reichen von der Optimierung der Energielieferverträge, der Verwendung von Ökostrom, der Tarifstruktur, Nah- und Fernwärmeversorgung, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme aus Abfall und Abwasser bis hin zur Regenwasserbewirtschaftung.
Maßnahmenbereich 4: Mobilität
In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, welche Bürger ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Verkehrsträger umzusteigen. Es geht also um Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fußwegen führen.
Die Maßnahmen reichen von Informationskampagnen und -veranstaltungen, der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes sowie der Planung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bis hin zur Parkraumbewirtschaftung, Temporeduzierung und Gestaltung des öffentlichen Raumes bis hin zum Mobilitätsverhalten der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kommunalen Fuhrparks.
Maßnahmenbereich 5: Interne Organisation
Die Kommune kann im Bereich ihrer internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren gemeinsam verantwortet und vorangebracht wird. Hierzu gehört die Bereitstellung personeller Ressourcen, die Umsetzung eines Aktivitätenprogramms, Weiterbildungsmaßnahmen, das Beschaffungswesen aber auch die Entwicklung und Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen.
Maßnahmenbereich 6: Kommunikation, Kooperation
Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Verbrauchsverhalten Dritter abzielen z.B. von privaten Haushalten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Schulen, Gewerbetreibenden, Wohnungsbaugesellschaften u.a..
Hierzu gehören Informationsaktivitäten angefangen bei Pressearbeit, Broschüren, Veranstaltungen bis hin zur Etablierung von Energietischen mit energie- und klimapolitisch relevanten und interessierten Akteuren. Dazu zählen auch Projekte in Schulen, die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen, die Durchführung von Wettbewerben und das Auflegen kommunaler Förderprogramme.
Auch zählen zu diesem Bereich alle Aktivitäten, die die Kommunen über ihre Stadt- und Gemeindegrenze hinweg im Sinne eines interkommunalen Erfahrungsaustausches in gemeinsamen Projekten mit anderen Kommunen umsetzt.
Aktuelles
Hier finden Sie unsere aktuelle Informationen.
Tag der offenen Tür am Freitag, 13.12.2019 ab 15:00 Uhr
Besichtigung Molkerei, Praxisräume und Ochsen möglich
Kleiner Imbiss steht für Sie bereit.
Öffnungszeiten Rathaus über Weihnachten
23.12.2019 - Rathaus vormittags geöffnet
24.12.2019 - Ganztägig geschlossen
27.12.2019 - Bürgerbüro vormittags geöffnet
30.12.2019 - Bürgerbüro vormittags geöffnet
Ganztagesbetreuung
Entgelttabelle
Erste EEA-Gemeinde im Landkreis Reutlingen
Preisverleihung
Wohnraumsuche
Gemeinde sucht Wohnraum
Mitteilungsblatt
Öffnungszeiten
Rathaus Walddorf:
Mo., Di., Mi., und Fr.
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ortsverwaltung Häslach:
Dienstag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bürgersprechstunde
von Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Häslach: Walddorf: Und jederzeit nach telefonischer Vereinbarung.
Di. 14:30 bis 16:00 Uhr
Di. 16:30 bis 18:30 Uhr
wichtige Telefonnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117