Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
S A T Z U N G
S a t z u n g
der Gemeinde Walddorfhäslach
über eine Veränderungssperre für die Gesamtfläche des Bebauungsplanes
„Stuttgarter Straße – Grundstücke Flst. Nrn. 254, 256, 256/1, 256/2, 256/3, 256/5, 256/6, 5201, 5201/4“
vom 23.02.2023
Gemäß den §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und § 4 GemO Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095) m.W.v. 12.12.2020
hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach
in seiner Sitzung am 23.02.2023 folgende Satzung beschlossen:
Veränderungssperre für den Bebauungsplan
„Stuttgarter Straße – Grundstücke Flst. Nrn. 254, 256,
256/1, 256/2, 256/3, 256/5, 256/6, 5201, 5201/4“
§1
Über die Gesamtfläche des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße – Grundstücke Flst. Nrn. 254, 256, 256/1, 256/2, 256/3, 256/5, 256/6, 5201, 5201/4“ wird die Veränderungssperre beschlossen. Die Begrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem nachstehenden Übersichtsplan vom 23.02.2023 durch eine unterbrochene, schwarze Linie gekennzeichnet.
§2
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre gemäß § 1 dieser Satzung dürfen
- Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
- erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
(2) Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Walddorfhäslach eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 3
(1) Die Satzung über die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Satzung über die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum
(3) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit ein Bebauungsplan für den Geltungsbereich gemäß § 1 dieser Satzung rechtsverbindlich geworden ist.
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Zuständigkeit

72141 Walddorfhäslach
07127/9266-900
07127/9266-001
silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de
- Leitung Bau- und Liegenschaftsamt
- Bauamt
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127 / 9266-301
07127 / 9266-001
marie.schilling@walddorfhaeslach.de
Aktuelles

Grußwort von
Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Gemeinderats-
sitzungen 2023
Neue Telefonnummern ab 15.03.2023
50 Jahre
Walddorfhäslach
Postfiliale Walddorfhäslach
Die Postfiliale wird im Frühjahr 2023 (vorauss. April 2023) in der Haidlinsgasse 13 eröffnet. Weitere Infos folgen entsprechend.
RSV-Fahrkartenverkauf
seit 01.07.2022 übergangsweise während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus.
Die Fahrkarten können nur im Bargeldzahlungsverkehr erworben werden. EC-Zahlung ist nicht möglich.
Bodenrichtwerte 2022
jetzt hier verfügbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Infotafel
wichtige Rufnummern für den Notfall
Infotafel als pdf-Download (nicht barrierefrei).
Schnell- und
Reparaturmeldungen
Keine
Wohnbauplätze
mehr vorhanden
Bürgerauto
Informationen zur Nutzung und Buchung
Abfallentsorgung
Abfalltermine
Häckselplatz
Problemstoffmobil
Mitfahrportal
Gemeinde sucht Wohnraum
Mitteilungsblatt
Digitaler Ortsplan
Öffnungszeiten
Mo., Di., und Mi.
08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Ortsverwaltung Häslach:
Dienstag
08:00 bis 10:00 Uhr
14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 10:00 Uhr
Bürgersprechstunde
von Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Häslach: Jederzeit nach Vereinbarung
Di. 14:30 bis 16:00 Uhr
Walddorf:
Di. 16:30 bis 18:30 Uhr
wichtige Rufnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117
Nothilfe-SMS für Sprach- und Hörgeschädigt
Nähere Infos finden Sie hier:
Nothilfe-SMS Anleitung
Nothilfe-SMS Flyer
Nothilfe-SMS Verhaltenshinweis