Bauanträge
Baugenehmigungsverfahren
Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.
Antrag auf Baugenehmigung (§ 49 LBO) - Bauvorbescheid (§ 57 LBO) (4) 1-fach
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) (3)
Baubeschreibung (6) 1-fach
Angaben gewerbliche Anlagen ohne ImSch-Genehmigung (7)
Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
Benennung (Fach)Bauleiter § 42 LBO
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber Baurechtsbehörde
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Erhebung Abgangstatistik
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag Bordsteinabsenkung für eine Autoeinfahrt
Kenntnisgabeverfahren
Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen.
Das Verfahren ist sinnvoll, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch die übrigen baurechtlichen Vorgaben, vor allem die Landesbauordnung, eingehalten werden. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen, zum Beispiel von Abstandsflächenvorschriften, sind nicht möglich. Daneben ist es schnell und günstig.
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
Abbruch baulicher Anlagen Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
Baubeschreibung (6) 1-fach
Angaben gewerbliche Anlagen ohne ImSch-Genehmigung (7)
Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
Benennung (Fach)Bauleiter § 42 LBO
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber Baurechtsbehörde
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Erhebung Abgangstatistik
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag Bordsteinabsenkung für eine Autoeinfahrt
Baustellenschild "Grüner Punkt"
Zuständigkeit
- Hauptamt
- Bauamt
- Bauamt
2. Obergeschoss, Zimmer 8
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127/9266-32
07127/9266-56
marie.schilling@walddorfhaeslach.de
- Gebäudemanagement
- Gebäudebetreuer Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Gemeindeimmobilien, Sport- und Freitzeitzentrum
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
0157/85132971
- Zentrale Dienste
- Hauptamt
- Bauamt
- Verwaltungssekretariat, Geschäftsstelle Gemeinderat, Gutachterausschuss, Bauamt
1. Obergeschoss, Zimmer 4
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127/9266-15
07127/9266-44
kerstin.schmid@walddorfhaeslach.de
- Mo.-Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Di. 16:00-18:30 Uhr
Do. 14:00 - 16:00 Uhr
Aktuelles

Freitag, 27.05.2022
Rathaus geschlossen
Grußwort von
Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Ukraine-Hilfe-
Informationen
Bodenrichtwert Walddorf 2020
Bodenrichtwert Häslach 2020
CORONA-
Informationen
Infotafel
wichtige Rufnummern für den Notfall
Schnell- und
Reparaturmeldungen
Keine
Wohnbauplätze
mehr vorhanden
Bürgerauto
Informationen zur Nutzung und Buchung
Häckselplatz
Öffnungszeiten
Mitfahrportal
Gemeinde sucht Wohnraum
Mitteilungsblatt
Digitaler Ortsplan
Öffnungszeiten
Rathaus Walddorf:
Mo., Di., Mi., und Fr.
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Donnerstag
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ortsverwaltung Häslach:
Dienstag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Bürgersprechstunde
von Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Häslach: Jederzeit nach Vereinbarung
Di. 14:30 bis 16:00 Uhr
Walddorf:
Di. 16:30 bis 18:30 Uhr
wichtige Telefonnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117
Nothilfe-SMS für Sprach- und Hörgeschädigt
Nähere Infos finden Sie hier:
Nothilfe-SMS Anleitung
Nothilfe-SMS Flyer
Nothilfe-SMS Verhaltenshinweis