Bauanträge
Baugenehmigungsverfahren
Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.
Antrag auf Baugenehmigung (§ 49 LBO) - Bauvorbescheid (§ 57 LBO) (4) 1-fach
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) (3)
Baubeschreibung (6) 1-fach
Angaben gewerbliche Anlagen ohne ImSch-Genehmigung (7)
Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
Benennung (Fach)Bauleiter § 42 LBO
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber Baurechtsbehörde
Erhebungsbogen (Statistik der Baugenehmigung) für Baugenehmigungen
Erhebung Abgangstatistik
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag Bordsteinabsenkung für eine Autoeinfahrt
Kenntnisgabeverfahren
Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen.
Das Verfahren ist sinnvoll, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch die übrigen baurechtlichen Vorgaben, vor allem die Landesbauordnung, eingehalten werden. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen, zum Beispiel von Abstandsflächenvorschriften, sind nicht möglich. Daneben ist es schnell und günstig.
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
Abbruch baulicher Anlagen Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
Baubeschreibung (6) 1-fach
Angaben gewerbliche Anlagen ohne ImSch-Genehmigung (7)
Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
Benennung (Fach)Bauleiter § 42 LBO
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber Baurechtsbehörde
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Erhebung Abgangstatistik
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag Bordsteinabsenkung für eine Autoeinfahrt
Baustellenschild "Grüner Punkt"
Zuständigkeit
- Leitung Bau- und Liegenschaftsamt
- Bauamt
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127/9266-32
07127/9266-56
marie.schilling@walddorfhaeslach.de
- Hauptamt
- Zentrale Dienste
- Verwaltungssekretariat, Geschäftsstelle Gemeinderat, Gutachterausschuss, Grundstücksverkehr
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127/9266-15
07127/9266-44
kerstin.schmid@walddorfhaeslach.de
- Mo.-Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Di. 16:00-18:30 Uhr
Do. 14:00 - 16:00 Uhr
Aktuelles

Grußwort von
Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Gemeinderats-
sitzungen 2023
Informationen zur
Festsetzung der
Grundsteuer 2023
50 Jahre
Walddorfhäslach
Postfiliale Walddorfhäslach
Die Postfiliale wird im Frühjahr 2023 (vorauss. April 2023) in der Haidlinsgasse 13 eröffnet. Weitere Infos folgen entsprechend.
RSV-Fahrkartenverkauf
seit 01.07.2022 übergangsweise während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus.
Die Fahrkarten können nur im Bargeldzahlungsverkehr erworben werden. EC-Zahlung ist nicht möglich.
Bodenrichtwerte 2022
jetzt hier verfügbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Infotafel
wichtige Rufnummern für den Notfall
Schnell- und
Reparaturmeldungen
Keine
Wohnbauplätze
mehr vorhanden
Bürgerauto
Informationen zur Nutzung und Buchung
Häckselplatz
Öffnungszeiten
Mitfahrportal
Gemeinde sucht Wohnraum
Mitteilungsblatt
Digitaler Ortsplan
Öffnungszeiten
Rathaus Walddorfhäslach:
Mo., Di., und Mi.
08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Ortsverwaltung Häslach:
Dienstag |
08:00 bis 10:00 Uhr 14:30 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 10:00 Uhr |
Bürgersprechstunde
von Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Häslach: Jederzeit nach Vereinbarung
Di. 14:30 bis 16:00 Uhr
Walddorf:
Di. 16:30 bis 18:30 Uhr
wichtige Telefonnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117
Nothilfe-SMS für Sprach- und Hörgeschädigt
Nähere Infos finden Sie hier:
Nothilfe-SMS Anleitung
Nothilfe-SMS Flyer
Nothilfe-SMS Verhaltenshinweis