Bauanträge
Baugenehmigungsverfahren
Verfahrensablauf
Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.
Antrag auf Baugenehmigung (§ 49 LBO) - Bauvorbescheid (§ 57 LBO) (4) 1-fach
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) (3)
Baubeschreibung (6) 1-fach
Angaben gewerbliche Anlagen ohne ImSch-Genehmigung (7)
Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
Benennung (Fach)Bauleiter § 42 LBO
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber Baurechtsbehörde
Erhebungsbogen (Statistik der Baugenehmigung) für Baugenehmigungen
Erhebung Abgangstatistik
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag Bordsteinabsenkung für eine Autoeinfahrt
Kenntnisgabeverfahren
Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen.
Das Verfahren ist sinnvoll, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch die übrigen baurechtlichen Vorgaben, vor allem die Landesbauordnung, eingehalten werden. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen, zum Beispiel von Abstandsflächenvorschriften, sind nicht möglich. Daneben ist es schnell und günstig.
Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
Abbruch baulicher Anlagen Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
Baubeschreibung (6) 1-fach
Angaben gewerbliche Anlagen ohne ImSch-Genehmigung (7)
Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
Technische Angaben über Feuerungsanlagen (6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
Benennung (Fach)Bauleiter § 42 LBO
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber Baurechtsbehörde
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Erhebung Abgangstatistik
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Antrag Bordsteinabsenkung für eine Autoeinfahrt
Baustellenschild "Grüner Punkt"
Zuständigkeit
- Bauverwaltungsamt
- Bauverwaltungsamt
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127 / 9266-402
07127 / 9266-001
helene.grauer@walddorfhaeslach.de
- Mo. Mi. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Di. 8:30 - 11:30 Uhr und 15:30 - 18:30 Uhr
Aktuelles

Grußwort von
Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Brückentag am 09.06.2023
Das Rathaus und der Bauhof, sowie alle Kindergärten bleiben wegen des Brückentages geschlossen.
Gemeinderats-
sitzungen 2023
50 Jahre
Walddorfhäslach
Die Postfiliale Walddorfhäslach eröffnet am Dienstag, 30.05.2023.
Bodenrichtwerte 2022
jetzt hier verfügbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Infotafel
wichtige Rufnummern für den Notfall
Infotafel als pdf-Download (nicht barrierefrei).
Schnell- und
Reparaturmeldungen
Keine
Wohnbauplätze
mehr vorhanden
Bürgerauto
Informationen zur Nutzung und Buchung
Abfallentsorgung
Abfalltermine
Häckselplatz
Problemstoffmobil
Mitfahrportal
Die Gemeinde sucht Wohnraum
(Wohnungen, Wohnhäuser) zur Anmietung Direktmieter ist die Gemeinde und damit Ihr Ansprechpartner in allen Belangen. Sichere Mietzahlungen und eine stetig gute Instandhaltung des Mietobjekts werden gewährleistet. Bei Sozialfallleistungen werde der Gemeinde die Mietzahlungen vom Landratsamt oder Jobcenter Reutlingen erstattet.
Mitteilungsblatt
Digitaler Ortsplan
Öffnungszeiten
Bürgersprechstunde
wichtige Rufnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117
Nothilfe-SMS für Sprach- und Hörgeschädigt
Nähere Infos finden Sie hier:
Nothilfe-SMS Anleitung
Nothilfe-SMS Flyer
Nothilfe-SMS Verhaltenshinweis