Steuern und Abgaben - Zahlungstermine
Zu Ihrer Information haben wir nachfolgend die Fälligkeitstermine aufgelistet:
Gewerbesteuer:
- Vorauszahlungen – Jährliche Fälligkeitstermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Grundsteuer:
- Achtung Ihr Grundsteuerbescheid wird nicht mehr jährlich zugestellt, der letzte Becheid behält so lange Gültigkeit bis Ihnen ein neuer Bescheid zugeht
- Quartalszahler – Jährliche Fälligkeitstermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
- Jahreszahler – Jährlicher Fälligkeitstermin: 01.07.
Hundesteuer:
- Jahresveranlagung – Jährlicher Fälligkeitstermin: Mitte Februar
Wasser/Abwasser:
- Jahresendabrechung Wasser/Abwasser Vorjahr - Termin: Februar Folgejahr. Auf dieser Rechnung finden Sie auch die Abschläge und Termine für das Folgejahr.
- Abschlagszahlungen – Jährliche Fälligkeitstermine: 30.03., 30.06. und 30.09.
Sollten Sie der Gemeinde eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt haben, so wird die Abbuchung zu den entsprechenden Fälligkeiten automatisch vorgenommen. Sofern noch nicht geschehen, können Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung erteilen. Formulare hierzu sind im Rathaus in Walddorf und im Dorfgemeinschaftshaus in Häslach erhältlich. Gerne können Sie auch das auf der Homepage www.walddorfhaeslach.de unter der Rubrik Rathaus – Formulare – Bankeinzugsermächtigung eingestellte Formular verwenden.
Um Mahnbescheide und die damit verbundene Festsetzung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir höflichst um Einhaltung der entsprechenden Zahlungstermine. Die festgesetzten Nebenforderungen werden nach dem Zugang der Mahnung grundsätzlich nicht mehr erlassen.
- Finanzwesen - Steueramt und stellv. Leitung Finanzwesen
- Grund- und Gewerbesteuer
Hundesteuer
Wasser-/Abwassergebühren
Statistiken
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127 / 9266-203
07127 / 9266-209
sonja.lechner@walddorfhaeslach.de
- Mo. - Fr. 8:30 - 11:30 Uhr
Di. NM 15:30 - 16:30 Uhr
Do. NM 14:30 - 16:30 Uhr


Grußwort von
Instagram