Förderprogramme


BALKONKRAFTWERK

Förderantrag „Balkonkraftwerk“
auf Grundlage der Richtlinie der Gemeinde Walddorfhäslach zur Förderung entsprechender Anlagen

Die Förderung besteht aus einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von 150 Euro pro Privathaushalt für ein Stecker-Solargerät („Balkonkraftwerk“, gemäß VDE als „steckerfertige PV-Anlage“ bezeichnet) mit einer Leistung von max. 600 Watt.

Das geförderte Stecker-Solargerät muß auf Walddorfhäslacher Gemarkung betrieben werden.

Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen und kann auch per E-Mail-Nachricht an marie.schilling@walddorfhaeslach.de gesendet werden.

Die Gemeinde bedingt sich die Möglichkeit aus, einen Vor-Ort-Termin für eine Abnahme vorzunehmen.

 
Förderrichtlinie als pdf-Datei (nicht barrierefrei) zum Download

Förderantrag als pdf-Datei (nicht barrierefrei) zum Download
Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben per Mail oder schriftlich einreichen.

 


RETENTIONSZISTERNE

Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 die Richtlinie zur Förderung von „Retentionszisternen“ in Walddorfhäslach beschlossen.

Gemeinde Walddorfhäslach
Förderung von Retentionszisternen

Die Regenwasserbewirtschaftung im Sinne der Regenwasserrückhaltung und -nutzung ist ein maßgebender und wichtiger Bestandteil des Klima- und Umweltschutzes.

Ziel der vorliegenden Förderzuwendung an private Haushalte in der Gemeinde Walddorfhäslach ist es daher, den nachträglichen Einbau von Retentionszisternen bei Bestandsgebäuden, welche vor Rechtskraft der Retentionszisternensatzung 2017 hergestellt wurden und sich zum Zeitpunkt der Gebäudeherstellung auch nicht in einem Bebauungsplangebiet mit Verpflichtung zur Herstellung einer Retentionszisterne befunden haben, zu fördern und zu unterstützen. Über die Förderanträge wird auf der Grundlage dieser Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gemeindehaushaltsfinanzmittel entschieden.

 

Gefördert werden Retentionszisternen entsprechend der Beschreibung in vorstehendem Absatz 1. Hierbei ist zu beachten, daß das Retentionsvolumen, mit welchen das Kanalnetz entlastet werden soll, nicht für die Regenwassernutzung verwendet werden darf. Das Retentionsvolumen kann auf Grundlage der Retentionszisternensatzung ermittelt werden.

Beispiel: Für eine befestigte Fläche (ohne Wasserdurchlässigkeit) bis zu 165 m2 schreibt die Satzung ein Mindestrückhaltevolumen von 1,0 m3 (1000 l) vor. Bei einem Nutzungsvolumen von 2.000 l muß somit eine Retentionszisterne mit einem Gesamtvolumen von 3.000 l eingebaut werden. 

Die Förderung gestaltet sich wie folgt: 

  • Rückhaltevolumen ab 1000 Liter: 1.000 Euro Förderung
  • Rückhaltevolumen ab 2000 Liter: 2.000 Euro Förderung
  • Rückhaltevolumen ab 3000 Liter: 3.000 Euro Förderung 

 

Förderrichtlinie als pdf-Datei  (nicht barrierefrei) zum Download

Förderantrag als pdf-Datei (nicht barrierefrei) zum Download
Den Antrag bitte ausgefüllt und unterschrieben per Mail oder schriftlich einreichen.

 

Zuständigkeit

» Schilling, Marie Leitung Bau- und Liegenschaftsamt
Zugehörigkeit:
  •  Leitung Bau- und Liegenschaftsamt
Betreute Dienstleistungen:
 
  • Bauanträge
    Baulasten
    Bauleitplanung
    Förderanträg Retentionszisterne
    Förderanträge Balkonkraftwerke
2. Obergeschoss, Zimmer 8
 Hauptstraße 9
 72141 Walddorfhäslach

07127/9266-401
07127/9266-001



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