Telekommunikation/Breitband
Die nächsten Ausbaugebiete ab 10.06.2024 sind:
Brühlstraße, Dettenhauser Straße, Rasenweg, Reichenbachweg, Schlattgrabenstraße, Schönbuchstraße, Wiesenweg
Bürgerinformation von Frau Bürgermeisterin Höflinger Breitbandausbau
Aktueller Sachstand
Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Bezug nehmend auf unsere Bürgerversammlungen am 05.10.2023 und 24.04.2024 zum Projektthema Breitbandausbau mit den zugehörigen Berichterstattungen im Gemeindeamtsblatt und auf unserer Gemeindehomepage, so zuletzt am 16.05.2024, möchten wir Sie hiermit nochmals darüber informieren, daß der überwiegende Anteil der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen der laufenden Breitbandausbaumaßnahme einen förderfähigen und damit kostenfreien Glasfaserhausanschluß erhalten wird. Alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, welche ein glasfasertechnisch nicht förderfähiges Anwesen besitzen, erhalten im Laufe dieses Monats von uns und unseren Projektpartnern ein Anschreiben, mit welchem alternative Möglichkeiten der Glasfaseranbindung aufgezeigt werden.
Des Weiteren werden wir ab dem Monat Juli 2024 ausbaugebietsbezogene Einwohner-versammlungen durchführen; die Einladungen hierzu erfolgen über das Gemeindeamtsblatt, die Gemeindehomepage und den gemeindlichen Instagramaccount.
Darüber hinaus können Sie über https://breitbandmessung.de/ eine eigene Prüfung im Hinblick auf die von Ihrem Telekommunikationsunternehmen zugesicherte Datenübertragungsleistung vornehmen. Unter https://breitbandmessung.de/fragen-und-antworten wird zusammengefasst dargestellt, wann beispielsweise eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der gemessenen Datenübertragungsrate zur vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vorliegt: „Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i. S. v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021), liegt vor, wenn
- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.“
Bei weiteren Fragen zum Thema Breitbandausbau können Sie sich gerne unter gemeinde-breitband@walddorfhaeslach.de oder silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de an uns wenden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Ihre Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Bericht aus der Bürgerversammlung am 24. April 2024
Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte einführend die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Bürgerversammlung sehr herzlich und dankte ihnen für ihre Teilnahme, ihr Interesse und ihr Kommen. Ebenso begrüßte sie die Damen und Herren Referenten Herrn Torsten Sager-Roßbroich des Fachingenieurbüros Breitbandberatung Baden-Württemberg, welches die Gemeinde beim Breitbandausbau in fach- und fördertechnischer Hinsicht begleitet, sowie Frau Hannah Engelmann, Integrationsmanagerin, und Herrn Karl-Heinrich Schaal und Herrn Wolfgang Prause des örtlichen Arbeitskreises Flüchtlingshilfe. Des Weiteren hieß sie auch die Damen und Herren des Gemeinderates und der Presse herzlich willkommen. Am Ende der Versammlung dankte sie allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihre Teilnahme, ihr Interesse, ihr aktives und unterstützendes Mitwirken, im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Aufstehen von den Sitzplätzen als Zeichen für die Unterstützung der Integration geflüchteter Menschen, nachdem eine Mitbürgerin diesen Punkt für Walddorfhäslach allgemein in Frage gestellt hatte. Ebenso dankte sie allen Referentinnen und Referenten sowie den Damen und Herren Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung, die an der Organisation des Abends mit beteiligt waren.
1) Teil I – Breitbandausbau – Aktueller Sachstand
Bürgermeisterin Silke Höflinger ging in wesentlichen Punkten nochmals auf die Bürgerversammlung vom 05.10.2023 zu diesem Projektthema ein und fasste nochmals die wesentlichen Themen mit ihrer Präsentation wie folgt zusammen, wobei der chronologische Rückblick ab dem Jahre 2004 die Ausgangsbasis für die gemeinsam beginnende Zusammenarbeit darstellt:
a) Die nachfolgenden vier Präsentationsfolien zeigen den chronologischen Ablauf des Breitbandausbaues ab dem Jahre 2004; die Bilderreihenfolge liest sich stets von links nach rechts. Zu den Präsentationsfolien der zweiten Reihe ist anzumerken, daß die in den zurückliegenden Jahren sukzessiv vorgenommene Verlegung von Leerrohren im Rahmen von allgemeinen Straßen- und Tiefbaumaßnahmen dem heutigen Breitbandausbau dienen. Darüber hinaus hat die Telekom AG im Jahre 2014/2015 das Kupferkabelnetz aufgerüstet, wodurch eine Bandbreite von 50 Mbit/sec in der Gemeinde erreicht werden konnte (wenn auch nicht in jedem Haushalt). Die Gemeinde gilt ab dem Jahre 2015 somit nicht mehr als „unterversorgt“ (eine Unterversorgung liegt bei einer flächendeckenden Datenübertragungsleistung von 30 Mbit/sec). Darüber hinaus werden gemeindliche Anträge für den VDSL-Ausbau von der Telekom wegen der nicht mehr bestehenden Unterversorgung abgelehnt:
b)
Im Zeitraum 2013 bis 2018 führen der Landkreis Reutlingen und die Städte und Gemeinden eine Backbone- und Masterplanung durch, damit darauf aufbauend Förderanträge beim Bund gestellt werden können. Das Backbone-Netz verbindet alle innerörtlichen Glasfasernetze miteinander und ermöglicht den übergeordneten Datentransfer zwischen den einzelnen Kommunen. Im Rahmen der zeitlich aufwendigen Landkreisplanung steht bereits zum damaligen Zeitpunkt fest, daß ein Breitbandausbau in Walddorfhäslach rund 20,0 MIO Euro kosten wird. Zugleich wird der Zweckverband Kom.Pakt.Net von mehreren Landkreisen gegründet, welchem auch die Gemeinde Walddorfhäslach beitritt, damit zukünftig Förderanträge gestellt werden können:
c)
Förderantragstellungen und Förderkulisse: Seit 2019 können Förderanträge für Einzelgebietsbereiche (bspw. Schulen, Gewerbegebiete, …) mit einer Aufgreif- bzw. Unterversorgungsschwelle von 30 Mbit/sec gestellt werden. Walddorfhäslach hat nach Abschluß der Backboneplanung umgehend einen solchen Förderantrag gestellt. Grundlage und Voraussetzung für eine Förderantragstellung ist eine sogenannte Markterkundung, welche nicht von der Gemeinde, sondern von den Zweckverbänden für den Breitbandausbau, vorliegend die Kom.Pakt.Net, durchgeführt werden. Hierbei werden die Telekommunikationsunternehmen auf Grundlage eines Auskunftskataloges des Bundes zur Darlegung der Versorgungsleistung einer Gemeinde und der dortigen einzelnen Haushalte aufgefordert.
Im Jahre 2020, und wiederholend im Jahre 2021 wegen geänderter Rahmendbedingungen, wurde die Markterkundung durchgeführt und darauf aufbauend ein Förderantrag für die Weiß- und Grauflecken gestellt und auch mit 6,0 MIO Euro Grundförderung, welche auf 90% der Nettokosten des Breitbandausbaues erhöht werden, positiv bewilligt. Im Jahreszeitraum 2021 bis 2023 hat sich die Förderkulisse erneut geändert und man unterscheidet nun zwischen Weißflecken, Hellgrauflecken, Dunkelgrauflecken und Schwarzflecken; für letztere besteht keine Fördermöglichkeit.
Der im Jahre 2021/2022 gestellte und bewilligte Förderantrag der Gemeinde Walddorfhäslach umfasste somit die Weiß- und Hellgrauflecken, weshalb im Jahre 2022/2023 umgehend eine weitere Markterkundung für den Förderantrag der Dunkelgrauflecken gestellt wurde.
d)
Auf Grundlage des bewilligten Förderantrages 2021/2022, mit welchem 873 kostenfreie Hausanschlüsse hergestellt werden, wurde im Jahre 2022 die europaweit durchzuführende und sehr aufwendige Ausschreibung für den Breitbandausbau erstellt und durchgeführt. Anfang 2023 konnte die Vergabe vorgenommen werden. Hierbei stand fest, daß die Firma KTS aus Heilbronn als Generalübernehmer (Glasfaser-Ausführungsplanung und Bauausführung) den Zuschlag in Höhe von rund brutto 16 MIO Euro erhalten wird.
e)
Baubeginn der Baumaßnahmen, Spatenstich, Netzausbau: Mit den Baumaßnahmen konnte am 06.11.2023 im Gewerbegebiet Bullenbank begonnen und ein offizieller Spatenstich am 23.11.2023 durchgeführt werden. Mit den Gestattungsverträgen für den Glasfaserhausanschluss stimmen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu, daß das Unternehmen KTS die Baumaßnahme auf dem Grundstück durchführen darf.
f)
Förderantrag Dunkelgrauflecken: In Anlehnung an die Ausführungen unter Punkt c) hat die Gemeinde in den Jahren 2022 und 2023 (letztere infolge erneut geänderter Rahmenbedingungen in 2023 für das Markterkundungsverfahren), eine weitere Markterkundung für den Förderantrag der Dunkelgrauflecken durchführen lassen. Der Bund hat für die Markterkundung ab 2022 höhere Anforderungen an die Auskunftspflicht der Telekommunikationsunternehmen verfasst, weshalb sich nun Änderungen in der Gebietskulisse der Gemeinde ergeben haben. Das bedeutet, daß Gebietsbereiche, welche im Jahre 2020/2021 noch als dunkelgraue Flecken ausgewiesen wurden, nun als hellgraue Flecken definiert wurden und somit bereits im Rahmen des Förderantrages 2021/2022 förderfähig gewesen wären. Hierfür hat die Gemeinde einen sogenannten Aufstockungsantrag gestellt, damit diese 338 Gebäudeanschlusspunkte (GAPs), welche sich überwiegend auf der Ausbautrasse befinden, ebenfalls kostenfreie Glasfaserhausanschlüsse erhalten. Die Förderanträge für den Ausbau der Dunkelgrauflecken wurden sowohl im Jahre 2022 als auch 2023 nicht bewilligt, da die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vorliegen (Gemeindelage im Verdichtungsraum, zu hoher Anteil an bestehenden dunkelgrauen Flecken, umfangreiche Förderung der Weiß- und Grauflecken) und im Jahre 2023 die Bundeshaushaltssperre ausgesprochen wurde.
g)
Zum Ausbau von Dunkelgrauflecken, die sich auf der Ausbautrasse der geförderten Weiß- und Hellgrauflecken befinden: Da sich rund 293 Hausanschlüsse für den dunkelgrauen Fleckenausbau auf der Ausbautrasse der geförderten Weiß- und Hellgrauflecken befinden, werden diese Hausanschlüsse mit ausgebaut. Da es für diese Hausanschlüsse keine Bundes- und Landesförderung gibt, hat der Gemeinderat beschlossen, diese Anschlüsse mit 25% der Herstellungskosten, maximal brutto 2.000 Euro, freiwillig zu unterstützen. Eine höhere Förderung ist nicht möglich, da die Gemeinde trotz der hohen, bewilligten Förderung für die Weiß- und Hellgrauflecken einen Eigenanteil in Höhe von rund 3,0 MIO Euro für den Gesamtausbau Breitband tragen muß. Aus diesem Grund hat man auch einen Eigenbetrieb Breitband gegründet, damit der Kernhaushalt nicht so stark belastet wird.
Herr Sager-Roßbroich ging noch einmal ausführlich, vertiefend und mit großem Fachexpertenwissen auf die einzelnen Punkte der Förderkulisse, der Markterkundung und auf den Stand der aktuellen Umsetzung ein, was nachfolgend mit seinen Präsentationsfolien dargestellt wird.
Er teilte mit, daß die Gemeinde Walddorfhäslach alles ausgeschöpft hat, was an Fördermöglichkeiten bislang bestanden hat. Die Gemeinde sei zwingend an alle Rahmenbedingungen der Förderung gebunden und dürfe hier keine Verstöße vornehmen.
Selbstverständlich sei es für Mitbürgerinnen und Mitbürger schwierig nachzuvollziehen, warum das Nachbarhaus noch einen kostenfreien Glasfaserhausanschluß erhalten würde und man selbst nicht. Hierzu verwies er darauf, daß diese Haushalte bei ihren jeweiligen Internetanbietern eigene Messungen vornehmen könnten. Die Adressen werde man in den kommenden Wochen der Gemeindeverwaltung übermitteln, damit diese sodann auf der Gemeindehomepage abrufbar sind.
Darüber hinaus wurde nochmals festgehalten, daß entlang der Ausbautrasse für die Weiß- und Hellgrauflecken die Glasfaseranschlüsse auf jeden Fall bei allen Grundstücken bis zur Grundstücksgrenze geführt werden, unabhängig davon, ob jemand einen kostenfreien Glasfaseranschluß herstellen läßt oder nicht.
Des Weiteren ging Herr Sager-Roßbroich auf den Netzbetrieb ein. Die Gemeinde hat den Netzbetrieb bereits 2022 ausgeschrieben und ein gutes Ausschreibungsergebnis erhalten. Die Vergabe erfolgte an die NetComBW. Die Anschlußkosten an das Glasfasernetz sind vergleichsweise moderat.
Am Ende des ersten Teils der Bürgerversammlung dankte Bürgermeisterin Höflinger den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihr Interesse, die wichtigen Fragestellungen, die mehrere anwesende Gäste stellten, die sehr guten Beratungen und Diskussionen. Gemeinsam mit Herrn Sager-Roßbroich bat sie die Mitbürgerinnen und Mitbürger das Angebot eines kostenfreien Hausanschlusses in Anspruch zu nehmen. Ebenso sei es sehr wichtig, daß viele Mitbürgerinnen und Mitbürger an das Glasfasernetz anschließen, damit die Netzanschlußkosten niedrig bleiben.
Auf den nachstehenden Bildern sind Bürgermeisterin Silke Höflinger (links), Herr Sager-Roßbroich des Faching.-Büros Breitbandberatung Baden-Württemberg (rechts) und die interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger der Bürgerversammlung vom 24.04.2024 zu sehen.
Ebenso werden nachstehend einige Bilder der Bürgerversammlung vom 05.10.2023 zum Thema Breitbandausbau veröffentlicht. Auf diesen Bildern sind u. a. Bürgermeisterin Silke Höflinger (linkes Bild) und Herr Thilo Kübler des Faching.-Büros Breitbandberatung Baden-Württemberg (rechtes Bild) und die interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger der Bürgerversammlung zu sehen.
Erläuterungen Statuswerte der Gebäude
Erläuterung / Gebäude - Art der Realisierung
Grüner Punkt
MEV2021 förderfähig
Diese Gebäude sind auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens aus dem Jahr 2021 unterversorgt und somit berechtigt für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde. Auf basis dieser Markterkundung liegt der Gemeinde der Zuwendungsbescheid vor.
Blauer Punkt
MEV2021 Vortrieb
Alle Gebäude und unbebaute Grundstücke entlang der geförderten Trasse, welche bereits mit mind. 100Mbit versorgt bzw. nicht bebaut sind. Für diese Gebäude/Grundstücke sind vorbereitende Maßnahmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau förderfähig. Das bedeutet es wird ein Reserveröhrchen bis an die Grundstücksgrenze bzw. max. 1 m auf das Grundstück verlegt.
Gelber Punkt
MEV2021 Vortrieb wie zuvor (aufgrund MEV2023 potenziell förderfähig entlang der geplanten Trassen)
Derzeit Ausführung als Vortrieb. Diese Gebäude sind auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens aus dem Jahr 2023 unterversorgt und wären grundsätzlich berechtigt für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss. Auf Basis dieser Markterkundung liegt der Gemeinde bisher kein Zuwendungsbescheid vor, derzeit bemüht sich die Gemeinde um die Aufnahme ins aktuelle Förderprojekt.
Roter Punkt
MEV2023 förderfähig außerhalb der geplanten Trasse
Diese Gebäude sind auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens aus dem Jahr 2023 unterversorgt und wären grundsätzlich berechtigt für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss. Auf Basis dieser Markterkundung liegt der Gemeinde bisher kein Zuwendungsbescheid vor, derzeit bemüht sich die Gemeinde um die Aufnahme ins aktuelle Förderprojekt.
Grauer Punkt
nicht förderfähig
Diese Gebäude sind ausreichend versorgt und nicht förderfähig.
Übersichtspläne
Hier finden Sie alle Pläne der einzelnen Bauabschnitte als pdf-Datei zum Download.
Übersichtsplan - Bauabschnitte (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA-Gesamt (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA1 pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA2 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA3 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA4 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA5 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA6 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA7 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA8 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA9 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA10 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA11 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA12 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA13 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA14 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Art der Realisierung BA15 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Breitbandausbau - Aktueller Sachstand - 21.02.2024
Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten drei Jahren haben wir im Rahmen unserer öffentlichen Gemeinderatssitzungen, den Neujahrsempfängen und den zu diesem Thema anberaumten Bürgerversammlungen, so zuletzt am 05.10.2023, über die einzelnen Verfahrensschritte, die Besonderheiten der Fördersystematik, die aktuell laufenden Ausbaumaßnahmen sowie über die verschiedenen Herausforderungen und möglichen Problemstellungen bei diesem großen Projekt berichtet. Letzteres betrifft vor allem die förderfähigen und nicht förderfähigen Hausanschlüsse, deren Zustandekommen nochmals wie nachfolgend dargestellt erläutert werden soll.
Für den örtlichen Breitbandausbau haben wir in den Jahren 2020 und 2021 frühzeitig Fördermittelanträge gestellt. Hierfür sind sogenannte Markterkundungsverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird nicht von den Kommunen selbst, sondern von den hierfür eingerichteten kommunalen Zweckverbänden - in unserem Fall ist das der Zweckverband Komm.Pakt.Net – durchgeführt. Hierbei werden die Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, die in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde angebotenen und bestehenden Datenübertragungsleistungen offenkundig anzugeben.
Bei der Förderantragstellung unterscheidet man die Gebiete (Flecken) mit unterschiedlichen Datenübertragungsleistungen wie folgt, wobei die schwarzen Flecken nicht förderfähig sind:
Auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens im Jahre 2021 wurden die darauf basierenden und von uns im selben Jahr gestellten Fördermittelanträge für die weißen und grauen Flecken vom Bund und Land Mitte und Ende 2022 für die weißen und hellgrauen Flecken bewilligt, die Ausschreibung durchgeführt und die Vergabe für den Breitbandausbau Anfang 2023 vollzogen. Das Gesamtvolumen für die Ausbaumaßnahme, mit welcher im November 2023 begonnen wurde und die mindestens zwei Jahre andauern wird, beträgt aktuell brutto 16,0 MIO Euro; von rund 85% der diesbezüglichen Nettobausumme erhalten wir Fördermittel.
Der nachfolgende Kartenauszug zeigt das Ergebnis der Markterkundung 2021; die Kartenauszüge sind auf der Gemeindehomepage farbig abgebildet:
Im Zuge der Bewilligung der weißen und hellgrauen Flecken wurden umgehend nochmalige Förderanträge für die dunkelgrauen Flecken in den Jahren 2022 und 2023 gestellt; die Schwarzflecken sind nicht förderfähig. Für diese erneuten Fördermittelantragstellungen wurden ebenfalls wieder Markterkundungen durchgeführt.
Im Jahre 2023 hat der Bund als Fördermittelgeber die Anforderungen an die Markterkundung und die damit verbundene Angabenverbindlichkeit der Telekommunikationsunternehmen von Mindestbandbreiten deutlich erhöht, weshalb sich das Ergebnis der Markterkundung 2023 im Vergleich zu den Markterkundungen 2021 und 2022 geändert hat und einige bislang als dunkelgraue Flecken ausgewiesene Wohngebietsbereiche nun als hellgraue Fleckenbereiche angegeben werden. Die Kartenauszüge sind für beide Ortsteile auf der Gemeindehomepage farbig abgebildet; nachfolgend wird nur der Kartenauszug des Ortsteiles Walddorf wiedergegeben, da sich hier im Vergleich zum Ortsteil Häslach die größten Veränderungen ergeben haben:
Infolge dieses Ergebnisses wurde umgehend ein Änderungsantrag für den bereits bewilligten Weiß- und Hellgraufleckenförderantrag beim Bund eingereicht, damit die auf Grundlage der Markterkundung 2023 nun zusätzlich ausgewiesenen hellgrauen Flecken ebenfalls gefördert werden können. Eine Entscheidung hierüber steht vom Bund noch aus und wird, auch infolge der Bundeshaushaltslage, frühestens Ende dieses Jahres erwartet.
Aus diesem Grund beraten wir für diese neu hinzugekommenen Hellgraufleckenbereiche im Gemeinderat über einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Ausbau. Das bedeutet, daß die Gemeinde und die Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche Eigentümer der Gebäude in diesen neuen hellgrauen Fleckenbereichen sind, die Kosten für die mögliche Herstellung dieser Glasfaserhausanschlüsse gemeinsam tragen. Eine Gewichtung der Kostentragung ist noch nicht erfolgt, da eine erste Kostenschätzung ergeben hat, daß die Gemeinde bereits bei einer hälftigen Kostentragung Finanzmittel in wohl mehrfacher Millionenhöhe bereitstellen müsste. Daher bedarf es hierzu einer noch genaueren Prüfung und Planung, welche in den kommenden Wochen abgeschlossen sein wird.
Bezüglich der zwischenzeitlich mehrmals gestellten Gemeindeförderanträge für die dunkelgrauen Flecken ist anzumerken, daß diese vom Bund bislang nicht bewilligt wurden, da Walddorfhäslach hier im Vergleich zu anderen Gemeinden eine wohl überdurchschnittlich gute Versorgung aufweist. Aber auch diesen Punkt werden wir weiter prüfen und auf die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gesondert zukommen.
Wir werden Sie fortlaufend unterrichten und ich habe unsere Projektpartner auch erneut darum gebeten, daß wir gemeinsam ausbaugebietsbezogene Bürgerversammlungen anbieten und dadurch auf mögliche spezifische Problemstellungen noch besser eingehen können.
Für weitere Fragen und Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Ihre Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Projektschritte Walddorfhäslach 2023
Weitere Informationen zum Breitbandausbau folgen demnächst.
Gemeinderatssitzung, 21.12.2023
Drucksache Nr. 195/2023
Gemeindeentwicklung – Breitbandinfrastruktur / Schnelles Internet / Glasfaserausbau
- Breitbandausbau in den geförderten Gebietsbereichen „Weiß- und Grauflecken, Schulen und Gewerbegebiete“
- Gigabit-Förderung Bundesebene – Aktueller Sachstand Förderantrag Dunkelgraue Flecken
- Aktueller Stand der Aufstockung des laufenden und bereits bewilligten Förderantrages „Weiß- und Grauflecken“
- Hausanschlüsse ohne Förderbewilligung mit Kostenermittlung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau
- Gemeinderatsinformation
Sachverhalt Kurzdarstellung:
Verweis auf Sachverhalt Langfassung.
Diese Drucksache dient lediglich als Gemeinderatsinformation. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 21.12.2023 wird keine Beschlußfassung erfolgen.
Beschlußvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Gemeinderatsdrucksache zur Kenntnis.
Walddorfhäslach, 15. Dezember 2023
gez. Silke Höflinger, Bürgermeisterin
Sachverhalt Langfassung:
In Anbetracht der aktuellen Bundeshaushaltsperre und der anhaltend schwierigen Bundeshaushaltslage ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der bereits zwei Mal gestellte Förderantrag für den Ausbau der Dunkelgrauen Flecken (2022 und 2023) aktuell bewilligt werden wird.
Im Hinblick auf den bereits positiv beschiedenen Förderantrag Weiß- und Grauflecken (Bewilligungsbescheid Bund 2021, Bewilligungsbescheid Land 2022) und dem dafür erforderlichen Markterkundungsverfahren (MEV), welches Anfang 2021 durchgeführt wurde, hat sich im Vergleich zu dem für den Förderantrag Dunkelgraue Flecken durchgeführten Markterkundungsverfahren 2022 herausgestellt, daß weitere Hausanschlüsse, die im aktuellen Weiß- und Graufleckenförderantrag als nicht förderfähig hinterlegt sind, doch förderfähig gewesen wären. Derartige Bereiche nennt man im Fachjargon „Versorgungslücken“, die sich im Rahmen des Breitbandausbaues und der diesbezüglichen Fördersystematik, i. B. auch die Markterkundungsverfahren betreffend, wohl häufiger ergeben.
Hierzu nochmals folgende Erläuterungen in Form eines Auszuges aus der GR-DS 159/2023 (zur Gesamttextabsetzung in Schriftgröße 10 wiedergegeben):
Eine maßgebende Voraussetzung für die Stellung eines Förderantrages für den Breitbandausbau ist eine zuvor durchzuführende Markterkundung. Das bedeutet, daß vorliegend der Zweckverband Komm.Pakt.Net die Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter aufgefordert hat darzulegen, welche Datenübertragungsleistungen innerhalb eines Telekommunikationsnetzes und den in diesem Netz vorhandenen Hausanschlüssen bestehen. Die Ergebnisse einer Markterkundung sind Grundlage für den Glasfasernetzausbau und die kostenfreie Herstellung von Glasfaserhausanschlüssen.
Die Markterkundung und die damit verbundenen Angaben der Netzbetreiber sind eine „Black-Box“, weshalb die Ursache für Differenzen zwischen einzelnen Markterkundungen nur schwerlich bis gar nicht erklärt werden können.
Für den gemeindlichen Breitbandausbauförderantrag „Weiß- und (Hell-)Graue Flecken“ wurde 2021 eine nach 2019/2020 neue Markterkundung durchgeführt, die im Vergleich zur weiteren aktualisierten Markterkundung 2022 für den Förderantrag „Dunkelgraue Flecken“ einen deutlichen Ergebnisunterschied im nördlichen Bereich des Ortsteiles Walddorf erbracht hat. Hieraus ergeben sich nun die aktuellen Problemstellungen.
Der gemeindliche Förderantrag „Dunkelgraue Flecken“ wurde unmittelbar nach den gemeindlichen Förderanträgen „Weiß- und Grauflecken“ gestellt. Am 17.10.2022 hat der Bund das Giga-Bit-Förderprogramm gestoppt, wodurch alle Dunkelgrau-Fleckenförderanträge obsolet wurden und damit wieder neu gestellt werden müssen.
Wie bereits in der Bürgerversammlung am 05.10.2023 und auch beim Spatenstich am 06.11.2023 von der Vorsitzenden erläutert, wird im Rahmen des bereits bewilligten Förderantrages Weiß- und Grauflecken versucht, eine Förderaufstockung für die vorstehend eigentlich förderfähig gewesenen Hausanschlüsse (nachfolgend Adresspunkte genannt) zu erreichen.
Hierzu hat das von der Gemeinde für die fachliche Begleitung der laufenden Umsetzung des Förderprogrammes (Förderanträge, Finanzmittelflüsse, Prüfung von Planungsunterlagen in digitaler/glasfasertechnischer Hinsicht) nun Folgendes mitgeteilt:
„ … Die Aufstockungsanträge sind zwar systemseitig vorbreitet, die Änderungsanträge sind jedoch bisher nicht an den Projektträger einreichbar. Bisher ist die Auswahl der weiteren Adresspunkte nicht möglich, da das System ausschließlich auf das MEV2021 zugreift. Ein manueller Eingriff ist nicht möglich und die Rückmeldung des Projektträgers steht noch aus. Sollte der Projektträger nicht im Laufe der Woche die notwendige Anpassung vornehmen und die Rückmeldung zum weiteren Vorgehen geben, wird die Adressliste zur Erweiterung als Portalnachricht hinterlegt. Hierdurch wird zumindest die Absichtserklärung nochmals dokumentiert. Jedoch sollte hierfür feststehen, dass alle förderfähigen Gebäude, Eigenanteil ca. 442 T€. auch durch die Gemeinde umgesetzt werden. Mit dem Änderungsantrag entsteht eine Ausbauverpflichtung (ggf. auch in 2 Umsetzungen) ...“
Zu den zusätzlichen Kosten des gemeindlichen Eigenanteiles gibt es folgende weitere Erläuterungen des Ing.-Büros:
„ … Der zusätzliche Eigenanteil in Höhe von geschätzt netto 1.099346 Mio. € würde nur dann zum Tragen kommen, sofern alle Gebäude entlang der Trassen des derzeitigen GÜs sowie der gemäß MEV 2023 möglichen Trassenerweiterungen vollständig umgesetzt wird. Hier entfallen die Eigenanteile folgendermaßen:
- netto 442T€ € für alle förderfähigen Gebäude, sofern diese vollumfänglich umgesetzt werden. Dabei entfallen ca. 93T€ auf zusätzliche Gebäude entlang der bisherigen Trassen sowie ca. 349 T€ für weitere bisher nicht vergebene Trassen und Gebäudeanschlüsse. Für diese Fälle gibt es die Option der Teilumsetzung, d. h. z. B. Bau nur der entlang der bisherigen Trassen und somit ein geschätzter Eigenanteil von ca. 93T€ sowie Aufschub der weiteren Gebiete in ein neues Projekt.
- netto 648T€ € für alle nicht förderfähigen Gebäude unter der Prämisse der Erhebung eines hälftigen Baukostenzuschusses in Höhe von 2.2543,65 € je Gebäude, wobei der Eigenanteil der Gemeinde auch weiter reduziert werden kann, bis zur vollständige Umlage der realen Kosten auf die Eigentümer.
Hinzu kommt, daß mit dem Änderungsantrag des bewilligten Förderantrages Weiß- und Grauflecken für die Gemeinde eine Bauverpflichtung entsteht.
Nachfolgend dargestellt ist die Ermittlung des zusätzlichen Kosteneigenanteiles der Gemeinde beim Ausbau von weiteren 631 Hausanschlüssen, die sich in nicht förderfähige Hausanschlüsse (293) und in förderfähige Hausanschlüsse (338) unterscheiden lassen.
Bei den förderfähigen Hausanschlüssen geht man davon aus, daß hierfür noch Fördermittel bewilligt werden (Förderung Bund 50%, Förderung Land 40%, Eigenanteil Gemeinde 10%).
Bei den nicht förderfähigen Hausanschlüssen müßten bei einem sogenannten eigenwirtschaftlichen Ausbau die Kosten bspw. vollständig von den Eigentümerinnen und Eigentümern übernommen werden, was für die 293 (289 + 4) Hausanschlüsse mit einem aktuell ermittelten Nettokostenanteil in Höhe von 4.487,30 Euro annehmbar wäre. Alternativ könnten diese Kosten auch bspw. hälftig zwischen den Eigentümer*innen und der Gemeinde aufgeteilt werden, wodurch der Eigenanteil der Gemeinde weiter ansteigen würde. Bei den nachfolgenden Kosten handelt es sich um Nettobeträge (!).
Nachfolgende Darstellung des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaues für die Versorgungslücken unter der Annahme daß 338 Hausanschlüsse im Rahmen der Förderantragsaufstockung noch Förderung erhalten werden und bei den 293 Hausanschlüssen ohne Aussicht auf eine mögliche Förderung die hierdurch entstehenden Kosten hälftig von den Eigentümer*innen und der Gemeinde getragen werden.
Nachfolgend wird der Übersichtsplan zu den möglichen Erweiterungen, basierend auf der letzten Markterkundung, dargestellt.
Die Karte zeigt die derzeit geplanten Trassenverläufe zzgl. den möglichen Erweiterungsgebieten
Nachfolgend werden nochmals die Markterkundungsverfahren ab 2019/2020 zusammengefasst dargestellt:
Nachfolgend werden die auf Grundlage des bewilligten Förderantrages Weiß- und Grauflecken gebildeten Ausbaugebiete dargestellt:
05. Oktober 2023:
Bürgerinformationsveranstaltung Breitbandausbau in der Gemeindehalle
September 2023:
Die Baufirma KTS hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro CEC die GU-Leistung aufgenommen. Aktuell finden viele Vorbereitungen statt, u.a. ein Termin am 08.09.23 zum Thema Abrechnungsmodalitäten.
Hier werden die Zeitintervalle zur Rechnungsstellung von KTS an die Gemeinde und die Mittelabrufe von der Gemeinde abgestimmt, sowie die Trassenfestlegung. Herr Berger von Komm.Pakt.Net hat an diesem Termin teilgenommen.
Juli/August 2023:
In Walddorfhäslach wurde die GU-Leistung für den weißen und grauen Fleckenausbau an KTS vergeben: Es fand ein erster gemeinsamer JF-Termin mit allen Beteiligten statt. Zurzeit finden Abstimmungen zur Fertigstellung des Bauzeitenplans statt.
Juni 2023:
Walddorfhäslach: Kickoff hat stattgefunden, GÜ Verträge (Los 1 +2 ) zwischen KTS und Gemeinde Walddorfhäslach wurden unterzeichnet
April/Mai 2023:
Veröffentlichung der Netzbetriebsausschreibung im Landkreis Reutlingen.
In Walddorfhäslach hat der Gemeinderat einer Vergabe des GÜ-Auftrags für die weißen und hellgrauen Flecken zugestimmt. Die KTS Bauunternehmung GmbH ist aktuell in der Erstellung eines Bauzeitenplanes.
Besuch Rathaus Walddorfhäslach am 17.04.2023 des Projektmanagers Hr. Berger zum Kennenlernen der Projektbeteiligten und zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.
In Bad Urach gab es in der Planungsausschreibung keine Angebote. Nun werden nochmal 12 Planungsbüros aufgefordert ein Angebot bis zum 10.05.2023 abzugeben.
Telekommunikation Pressemitteilungen
Erweiterung des Breitbandnetzes - Informationsveranstaltung am 07.07.2014
Ausschreibung-Breitbandnetzerweiterung 2013
Telekommunikation in Walddorfhäslach Breitbandinfrastruktur-Erweiterung
Freischaltung
Verzögerungsmitteilung der Deutschen Telekom
Freischaltungsmitteilung von Bürgermeisterin Silke Höflinger
Leerrohrtrasse fertiggestellt
Herstellung der Leerrohrtrasse
Fördermittelzusage von Herrn Minister Peter Hauk, MdL, beim Gemeindebesuch am 22.10.2008
Gemeindeumfrage
Sachstandsbericht vom 29.11.2007
Bürgerinformationsveranstaltung am 12. November 2009
Telekommunikation / Breitbandinfrastruktur / Leistungsstarkes Internet
Kontaktadressen:
- Telekom-Shop, Wilhelmstraße 5, 72764 Reutlingen - Rufnummer (0800) 3301000
- Ortsteil Häslach: Frau Stratmann – Rufnummer (0175) 934 0396
Landessanierungsprogramm – Sanierungsgebiet Neue Ortsmitten – Verkehrs-raumgestaltung Ortsteil Häslach
Hier finden Sie den Pressetext (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Das veröffentlichte Bild wurden uns mit freundlicher Genehmigung vom Reutlinger General-Anzeiger überlassen.
Einladung (pdf-Datei nicht barrierefrei) zur Bürgerinformationsveranstaltung am 12. November 2009
Ansprechpartner Telekom AG
Derzeit sind keine Ansprechpartner der Telekom AG vorhanden.
Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen sich jedoch gerne an Frau Bürgermeisterin Höflinger per E-Mail (silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de) wenden.
Zuständigkeit
72141 Walddorfhäslach
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