Bodenrichtwerte


Bodenrichtwertkarten

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025
des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Reutlingen

Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln undbis zum 30. Juni zu veröffentlichen (§ 12 Gutachterausschussverordnung).

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Reutlingen, zuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten in Reutlingen, Pliezhausen, Walddorfhäslach und Wannweil, hat in seiner Sitzung am 8. April 2025 die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 festgestellt.

 
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die gemäß §196 BauGB vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreie Grundstücke.

Sie werden aus den in den einzelnen Gebieten in den Jahren 2023 und 2024 bezahlten Bodenpreisen abgeleitet. Die Richtwerte haben keine bindende Wirkung; sie sollen lediglich als Orientierungshilfe für die Preisgestaltung dienen.


Die Bodenrichtwerte können kostenlos im Portal „BORIS-BW“ über die Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Hier sind flächendeckend alle Bodenrichtwerte des Gebiets des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Reutlingen dargestellt. Im Stadtgebiet Reutlingen werden die Bodenrichtwerte zusätzlich im Stadtplan auf der Homepage der Stadt Reutlingen veröffentlicht.

Die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren) werden im Grundstücksmarktbericht 2025 aufgeführt. Dieser erscheint
voraussichtlich im August.

Die Broschüre „Grundstücksmarktbericht 2025“ kann dann in digitaler Form (pdf-Datei) für 60,00 EUR unter gutachterausschuss@reutlingen.de bestellt werden.

 

Gemarkung

Richtwertzone

Gebiet

Richtwert

Häslach

75906510

Ortskern Häslach

340 EUR/m²

Häslach

75906520

Rosenweg

370 EUR/m²

Häslach

75906530

Zollernblickstraße

420 EUR/m²

Häslach

75906540

Vogelsangstraße

420 EUR/m²

Häslach

75906550

Östliche Dorfstraße

430 EUR/m²

Häslach

75906560

Walddorfer Straße

360 EUR/m²

Häslach

75906565

Östliche Landstraße

360 EUR/m²

Häslach

75906570

MFH Landstraße

570 EUR/m²

Häslach

75906580

Unter dem Weiler

470 EUR/m²

Häslach

75906590

Seestraße

420 EUR/m²

Häslach

75906600

Altenrieter Weg

420 EUR/m²

Häslach

75906620

Achalmstraße

440 EUR/m²

Häslach

75906700

Häslach Ackerland

4,0 EUR/m²

Häslach

75906701

Häslach Grünland

2,5 EUR/m²

Häslach

75906702

Wald Häslach

0,3 EUR/m²

Häslach

75906703

Wald Häslach Grünland

2,5 EUR/m²

Walddorf

75916110

Ortskern Walddorf

340 EUR/m²

Walddorf

75916120

Heerstraße

410 EUR/m²

Walddorf

75916125

Gartenstraße

420 EUR/m²

Walddorf

75916130

Schönbuchstraße

410 EUR/m²

Walddorf

75916140

Dettenhauser Straße

350 EUR/m²

Walddorf

75916150

Waldenbucher Weg

430 EUR/m²

Walddorf

75916170

Fürhaupt

480 EUR/m²

Walddorf

75916190

Eichenstraße

410 EUR/m²

Walddorf

75916200

Schlatt

200 EUR/m²

Walddorf

75916210

Bullenbank

200 EUR/m²

Walddorf

75916300

Walddorf Ackerland

4,0 EUR/m²

Walddorf

75916301

Walddorf Grünland

2,5 EUR/m²

Walddorf

75916302

Walddorf Reichenbach Ackerland

4,0 EUR/m²

Walddorf

75916303

Walddorf Reichenbach Grünland

2,5 EUR/m²

Walddorf

75916310

Wald Walddorf

0,3 EUR/m²

Walddorf

75916311

Wald Walddorf Grünland

2,5 EUR/m²

Walddorf

75916312

Wald Walddorf Enklave Ost

0,3 EUR/m²

Walddorf

75916313

Wald Walddorf Enklave Ost Grünland

2,5 EUR/m²

Walddorf

75916315

Wald Walddorf Eichenfirstklinge

0,3 EUR/m²


Alle ergänzenden Definitionen zu den einzelnen Bodenrichtwerten sind in den digitalen Veröffentlichungen der Bodenrichtwerte enthalten. Diese sind Bestandteile der Bodenrichtwerte.

Reutlingen, 12.06.2025
gez. Hölz
Vorsitzender des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Reutlingen

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Reutlingen


Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln und bis zum 30. Juni zu veröffentlichen (§ 12 Gutachterausschussverordnung). Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Reutlingen, zuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten in Reutlingen, Pliezhausen, Walddorfhäslach und Wannweil, hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgestellt.

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die gemäß §196 BauGB vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreie Grundstücke. 

Sie werden aus den in den einzelnen Gebieten im Jahr 2022 bezahlten Bodenpreisen abgeleitet. Die Richtwerte haben keine bindende Wirkung; sie sollen lediglich als Orientierungshilfe für die Preisgestaltung dienen. Die Bodenrichtwerte können kostenlos im Portal „BORIS-BW“ über die Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Hier sind flächendeckend alle Bodenrichtwerte des Gebiets des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Reutlingen dargestellt. Im Stadtgebiet Reutlingen werden die Bodenrichtwerte zusätzlich im Stadtplan auf der Homepage der
Stadt Reutlingen veröffentlicht.
Die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren) werden im Grundstücksmarktbericht 2023 aufgeführt. Dieser erscheint voraussichtlich im September. 
Die Broschüre „Grundstücksmarktbericht 2023“ kann dann in digitaler Form (pdf-Datei) für 40,00 EUR unter gutachterausschuss@reutlingen.de bestellt werden.

Walddorf 2023 (Karte Nord und Süd) (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Häslach 2023 (Karte) (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Legende/Werte 2023 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Boris-BW 2023 (pdf-Datei nicht barrierefrei)

 

Historische Bodenrichtwerte:

Bodenrichtwerte 2022 (und älter finden Sie auf Boris-BW - bitte historische Werte aktivieren)

Walddorf 2020 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Häslach 2020 (pdf-Datei nicht barrierefrei)

Walddorf 2018 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Häslach 2018 (pdf-Datei nicht barrierefrei)

Walddorf 2016 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Häslach 2016 (pdf-Datei nicht barrierefrei)

Walddorf Nord Dezember 2014 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Walddorf Süd Dezember 2014 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Häslach Dezember 2014 (pdf-Datei nicht barrierefrei)

Zuständigkeit

» Bürgermeisterin Höflinger, Silke
Bürgermeisterin Silke Höflinger
Hauptstraße 9
 72141 Walddorfhäslach

07127/9266-900
07127/9266-001



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