Waldbewirtschaftung
Brennholz- und Flächenlos-Versteigerung 2022

Wegen der immer noch andauernden Corona-Pandemie wird es in dieser Saison keinen Brennholzverkauf in gewohnter Weise geben können.
Aus diesem Grund findet der Verkauf in Form einer schriftlichen Versteigerung statt. Interessenten haben dabei die Möglichkeit, bis zum 04.04.2022, 12 Uhr, ihre Gebote auf untenstehendem Formular abzugeben. Am Nachmittag des 04.04.2022 erfolgt der Zuschlag durch Mitarbeiter der Gemeinde sowie Förster Friedemann Rupp. Im Anschluss erhalten die Bieterinnen und Bieter eine Rechnung für die ersteigerten Lose bzw. eine Absage, sofern sie bei keinem Los den Zuschlag erhalten haben.
Die Liste und die Karten mit den Brennholz-Poltern und den Flächenlosen sowie das Gebotsformular sind unter www.walddorfhaeslach.de abrufbar oder können direkt im Rathaus Walddorf, Hauptstraße 9 abgeholt werden.
Hinweise zum Verfahren:
- Bitte geben Sie Ihr schriftliches Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Brennholz-Versteigerung“ bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Die Umschläge werden erst am 4.4.2022 ab 13:30 Uhr geöffnet, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
- Für jedes Polter und jedes Los ist das Mindestgebot angegeben. Bitte geben Sie Ihr Gebot in absoluter Höhe, also den Betrag für das gesamte Polter bzw. Los an.
- Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Bei gleichen Höchstgeboten entscheidet das Los.
- Sie können angeben, wie viel Holz Sie maximal ersteigern wollen. Sollten Sie bei mehr Holz den Zuschlag erhalten, werden die Lose nach Reihenfolge der Losnummern zugeschlagen, bis Ihre Maximalmenge überschritten ist. Dadurch entstehende Mehrmengen sind zu tolerieren.
- Bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an. Diese wird für die Rechnungsstellung verwendet.
- Sollten die vorgegebenen Zeilen nicht ausreichen, kann ein zweites Formular verwendet werden. Bitte füllen Sie dieses ebenfalls vollständig aus.
- Eine Besichtigung der Polter und Flächenlose vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen. Mit „Totholz“ markierte Stämme sind nicht Bestandteil des Flächenloses und dürfen nicht aufgearbeitet werden.
- Die Mengen der Flächenlose wurden geschätzt und dienen nur der besseren Orientierung und der Feststellung der Maximalmenge. Die angegebene Werte sind ausdrücklich keine Garantie für die Ergiebigkeit des Loses.
- Das Holz darf wie üblich erst nach vollständiger Bezahlung aufgearbeitet oder abgefahren werden.
- Das Merkblatt für Flächenlos-Selbstwerber und Brennholzkunden, das unter www.walddorfhaeslach.de abrufbar ist bzw. mit den Unterlagen ausgehändigt wird, ist Bestandteil des Kaufvertrags.
- Bitte legen Sie Ihrem Gebot eine Kopie Ihres Sachkundenachweises (Motorsägen-Lehrgang) bei. Ohne diesen Nachweis kann das Gebot nicht bearbeitet werden. Dieser Nachweis wird nicht zurückgegeben.
Für Fragen steht Ihnen der Förster unter 0151/14043933 oder f.rupp@kreis-reutlingen.de zur Verfügung.
Zuständigkeit
- Forstrevier
72770 Reutlingen
0151-14043933
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