Wasserversorgung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wassergebühr: 1,77 € + 7 % USt = 1,89 €
Wasserhärtegrad Walddorfhäslach Mittel: 9,1, wir verwenden reines Bodenseewasser.
Zählerstandsmeldung bei einem Eigentumswechsel (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen bei Änderung des Trinkwassersanschlusses
- Austausch metallischer Leitungen gegen Kunststoff-Wasserhausanschlussleitungen (pdf-Datei nicht barrierefrei)
- Information für Hausbesitzer und Verwaltungen (pdf-Datei nicht barrierefrei)
- Information für die Elektroinstallationsfirma / Allgemein (pdf-Datei nicht barrierefrei)
- Information für die Elektroinstallationsfirma / Definition und Ausführung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
- Skizzenblatt Potentialausgleich (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Informationen zu Frostschutzmaßnahmen (pdf-Datei nicht barrierefrei) während der kalten Jahreszeit
Wasserversorgungssatzung
Betriebssatzung Wasserversorgung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Vollversion Wasserversorgungssatzung (pdf-Datei nicht barrierefrei) mit Änderungen 1 bis 5
Wasserversorgungssatzung (pdf-Datei nicht barrierefrei) - letzte Änderung zum 01.01.2022
Wasserzähler
Gemeinde Walddorfhäslach - Wasserversorgung - Eigenbetriebe
- Messung des Frischwasserverbrauchs durch geeichte Wasserzähler
- Information über den Austausch im Jahr 2024
Ab 18.März 2024 wird die nach dem Eichgesetz vorgeschriebene turnusmäßige Auswechslung von Wasserzählern im Auftrag und auf Kosten der Gemeinde Walddorfhäslach durch die Firma Necker GmbH, Lamparterstraße 6 in 72141 Walddorfhäslach vorgenommen. Handlungsbedarf besteht nur bei Kaltwasserzählern, deren sechsjährige Eichfrist abgelaufen ist.
Achten Sie bitte darauf, dass der Wasserzähler leicht zugänglich und auswechselbar ist. Des Weiteren bitten wir Sie zu prüfen, ob sich die Absperrhähne vor und hinter dem Wasserzähler öffnen und schließen lassen. Sofern sich diese nicht drehen lassen, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Steueramt der Gemeindeverwaltung. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Private Anschlussleitungen und Anlagen der Grundstückseigentümer haben den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den technischen Richtlinien der DIN-Norm 1988, welche z.B. das Vorhandensein eines Absperrventils, eines Wasserzählerbügels und eines Rückflussverhinderers vorschreibt, zu entsprechen. Gegebenenfalls sind sie gemäß §§ 17 ff Wasserversorgungssatzung (WVS) auf Kosten des Grundstückseigentümers nach rechtzeitiger Anzeige bei der Gemeindeverwaltung umzubauen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass, sofern Sie zusätzliche Unterzähler für Zisternen, Gartenbewässerung etc., deren Eichfristen abgelaufen sind, betreiben, diese auf Ihre Kosten auszutauschen sind. Wir bitten um Verständnis, dass nur bei geeichten Wasserzählern eine Absetzung berücksichtigt werden kann. Dies bedeutet für Sie, dass sollte bis zum Ende des Ablaufjahres kein Austausch der Wasseruhr erfolgt sein, eine Absetzung über diese Wasseruhr nicht mehr möglich ist.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Steueramt - Frau Lechner (Telefon-Nr. 07127 / 9266 – 203, Mail: sonja.lechner@walddorfhaeslach.de) - wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Zuständigkeit
Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe
Entstörungsdienst 0800 - 815 1 815
24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Innland)
Betriebzentrale
Daimlerstraße 1
71088 Holzgerlingen
Telefon: 0 70 31 / 7 42 40 - 0
Telefax: 0 70 31 / 7 42 40 - 12
E-Mail: info@asg-wasser.de
Internet: http://www.asg-wasser.de
- Finanzwesen - Leitung Steueramt
- Steuern, Gebühren, Beiträge, Entgelte
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127 / 9266-203
07127 / 9266-209
sonja.lechner@walddorfhaeslach.de
- Montag- bis Freitagvormittag
Dienstag- und Donnerstagnachmittag
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