
Jagd
Allgemeine Informationen
Jagdkataster
Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Walddorfhäslach am Dienstag, den 15.04.2025 um 18:00 Uhr im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses
(Veröffentlichung Mitteilungsblatt MB2512 vom 20.03.2025)
Am Dienstag, den 15. April 2025 findet gemäß § 6 der Jagdgenossenschaftssatzung im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach, Walddorfer Straße 40, 72141 Walddorfhäslach, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Walddorfhäslach statt. Der Gemeinderat beruft die Versammlung der Jagdgenossenschaft ein. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden hierzu sehr herzlich eingeladen.
Die Versammlung beginnt um 18:00 Uhr und ist entsprechend § 6 Abs. 4 der Jagdgenossenschaftssatzung nichtöffentlich abzuhalten. Es haben nur die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Walddorfhäslach und deren Bevollmächtigte Zutritt zur Versammlung.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind nach § 3 Abs. 1 der Jagdgenossenschaftssatzung alle Eigentümerinnen und Eigentümer der im Jagdbezirk befindlichen Grundstücke. Ein Nachweis zur Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung ist mitzubringen (Personalausweis und, falls erforderlich, auch einen Grundbuchauszug).
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jaggenossenschaft nicht an und können somit an der nichtöffentlichen Sitzung nicht teilnehmen. Bevollmächtigungen, auch für Ehegattinnen und Ehegatten, sind schriftlich vorzulegen.
Die Tagesordnung der Jagdgenossenschaftsversammlung gestaltet sich wie folgt:
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung.
- Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
- Beschluss zur Satzung der Jagdgenossenschaft Walddorfhäslach auf Grundlage des neuen Jagdwaldmanagementgesetzes (JWMG) gemäß Beschlußvorschlag des Gemeinderates vom 27.02.2025.
- Beschluss zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre auf den Gemeinderat gemäß § 15 Abs. 7 JWMG.
- Information über die Jagdneuverpachtung vom 01.05.2025 bis 30.04.2031 einschließlich Verlängerungsoption für weitere sechs Jahre.
- Bekanntgaben und Verschiedenes.
Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens Montag, den 07.04.2025, schriftlich an folgende Anschrift einzureichen: Gemeinde Walddorfhäslach, Bürgermeisteramt, Betreff Jagdgenossenschaftsversammlung, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach. Der Antrag kann sowohl auf dem Postweg als auch per Mailnachricht an jagdgenossenschaft@walddorfhaeslach.de eingereicht werden.
Vorstehendes gilt ebenso für die erforderliche persönliche Anmeldung mit Angabe des Flurstückes für eine Teilnahmeberechtigung an der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Walddorfhäslach, den 20. März 2025
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Jagdneuverpachtung 2025 bis 2031
(Veröffentlichung im Mittelungsblatt MB2511 vom 13.03.2025)
Die Gemeinde Walddorfhäslach verpachtet ab Juni 2025 drei Jagdbögen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Walddorfhäslach.
Jagdbogen Walddorf Nord: Der Jagdbogen setzt sich im Wesentlichen aus dem nördlichen Markungsgebiet Walddorf mit einer Gesamtfläche von rund 540 ha zusammen und hat eine „bejagbare“ Fläche von rund 440 ha.
Jagdbogen Walddorf Süd: Der Jagdbogen Walddorf Süd befindet sich im südlichen Markungsgebiet von Walddorf mit einerAn- und Abgliederung von Gniebel und einer Gesamtfläche von rund 365 ha. Im Jagdbogen ist ein Jagdhaus der Gemeinde vorhanden, welches dem Pächter überlassen wird. Das Jagdkataster weißt eine „bejagbare“ Fläche von rund 330 ha auf.
Jagdbogen Häslach: Der Jagdbogen Häslach grenzt das Gemarkungsgebiet Häslach und eine Angliederung von Altenriet ab und weist eine Gesamtfläche von rund 293 ha auf. Der Jagdbogen verfügt über eine „bejagbare“ Fläche von rund 236 ha.
Pachtbedingungen: Die Verpachtung erfolgt auf eine Dauer von 6 Jahren einschließlich einer Verlängerungsoption für weitere 6 Jahre. Die Jagdpacht wird nur an Jagdgemeinschaften vergeben, die sich aus mindestens zwei bis drei jagdpachtfähigen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Walddorfhäslach zusammensetzen. Die Zahlung der Jagdpacht erfolgt jährlich.
Interessierte Jagdpachtgemeinschaften können sich schriftlich bis zum 10. April 2015 bei der Gemeinde Walddorfhäslach mit dem Betreff Bewerbung Jagdneuverpachtung, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach für einen Jagdbogen bewerben. Die Jagdpachtfähigkeit ist nachzuweisen. Die bisherigen Jagdpachtgemeinschaften bewerben sich wieder. Es besteht auch die Möglichkeit der Erteilung von Jagderlaubnisscheinen (unentgeltliche / entgeltliche Berechtigungsscheine).
Jagdgenossenschaft Walddorf Nord
Herr Dietmar Knoblich
Herr Domenic Knoblich
Herr Kurt Wild
Ansprechpartner: Dietmar Knoblich, Brühlstraße 52,72141 Walddorfhäslach
Jagdgenossenschaft Walddorf Süd
Herr Heinz Schlecht
Herr Hans Rist
Herr Matthias Rist
Ansprechpartner: Heinz Schlecht, Ziegelweg 9, 72141 Walddorfhäslach
Jagdgenossenschaft Häslach
Herr Markus Berndt
Herr Emil Siegle
Herr Siegfried Koch
Ansprechpartner: Markus Berndt, Herdweg 14, 72141 Walddorfhäslach
Zuständigkeit

72141 Walddorfhäslach
07127/9266-900
07127/9266-001
silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de
- Amtsleitung
- Leitung Hauptamt und Finanzwesen
- Hauptamt
Kämmerei
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127 / 9266-201
07127 / 9266-209
pia.stooss@walddorfhaeslach.de
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