Pressemitteilung des Landratsamtes zur Geflügelpest

Landkreis Reutlingen: Präventionsmaßnahme vor der Geflügelpest

Um eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest auf den Landkreis Reutlingen zu verhindern, ordnet der Landkreis Reutlingen ab dem morgigen Samstag, 14. Januar 2023, ein Aufstallungsgebot für gewerbliche und private Geflügelhalter Wannweil, Walddorfhäslach, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt und Pliezhausen an.

Alternativ zur Haltung im Stall können auch Maßnahmen ergriffen werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern sollen, wie beispielsweise Vogelschutznetze.

Grund für diese Präventionsmaßnahme ist das Übergreifen des Virus auf andere Vogelarten. Die bisher erkrankten Schwäne im Landkreis Tübingen galten als sesshaft, daher konnte eine Übertragung auf Wirtschaftsgeflügel bisher als eher unwahrscheinlich eingestuft werden. Nachdem das Virus nun auf andere Wildvögel übergegangen ist, ordnet der Landkreis Reutlingen eine Allgemeinverfügung über das Aufstallungsgebot bis Freitag, 31. März 2023, an.

Am Donnerstag, 5. Januar 2023, waren im benachbarten Landkreis Tübingen erstmals bestätigte Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Bestätigte Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest im Landkreis Reutlingen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Allgemeinverfügung kann im Internet auf der Homepage des Landkreises Reutlingen unter https://www.kreis-reutlingen.de/Bekanntmachungen nachgelesen werden.


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