Informationen zur möglichen Ansiedlung eines Vollsortimenters

Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

beim diesjährigen Neujahrsempfang bin ich im Rahmen meiner Bildpräsentation auf laufende und zukünftige Gemeindeprojekte und -entwicklungen eingegangen, unter anderem auch auf die mögliche Ansiedlung eines Vollsortimenters.

Hierbei habe ich im Besonderen die grundlegenden Voraussetzungen und raumordnungsrechtlichen Genehmigungsebenen dargestellt, auf Grundlage welcher eine Ansiedlung eines Supermarktes erfolgen darf. Demzufolge müssen bestimmte Vorgaben wie bspw. das sogenannte Integrationsgebot eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Supermarkt nur innerhalb eines Siedlungsgebietes und nicht an dessen Rand oder bspw. in einem Gewerbegebiet entstehen kann.

Aufgrund der in unserer regionalen Umgebung bestehenden Supermärkte, geht unserer Gemeinde und den örtlichen Einzelhandelsgeschäften Kaufkraft verloren. Dies habe ich anhand der Jahreskaufkraft für Lebensmittel (ohne Genuss-, Haushalts-, Hygienemittel etc. …), die in Walddorfhäslach rund 16,60 MIO Euro beträgt, dargestellt. Von dieser Jahreskaufkraft können lediglich rund 30% im Ort gebunden werden. Bei einer Ansiedlung eines Vollsortimenters kann diese Kaufkraft für Lebensmittel auf mindestens 60% angehoben werden, was vor allem unserem örtlichen Einzelhandel zu Gute kommen würde. Und das gilt selbstverständlich auch für die Kaufkraft aller weiteren Waren und Produkte.

Des Weiteren habe ich erläutert, daß für einen Supermarktstandort eine Gesamtfläche von rund 10.000 m2 benötigt wird. Auf Grundlage zahlreich geprüfter Standorte im Hinblick auf die Einhaltung der Landesplanungsgesetzvorgaben, erachtet der Regionalverband Neckar-Alb, welcher die Befolgung der gesetzlichen Vorgaben überwacht, derzeit nur einen Standort für genehmigungsfähig, nämlich die Fläche zwischen der Straße Reitweg, dem Anwesen des Reit- und Fahrvereins und der Kreisverbindungsstraße. Dieser Standort grenzt direkt an das Siedlungsgebiet an und befindet sich „integrierend“ zwischen den beiden Ortsteilen Walddorf und Häslach. Damit wird die maßgebende Vorgabe, das „Integrationsgebot“, eingehalten. 

Diese 10.000 m2 große Fläche haben wir, die Gemeinde, in den zurückliegenden 20 Jahren sukzessive erworben. Dem Reit- und Fahrverein überlassen wir seit rund 10 Jahren sowohl diese Fläche als auch weitere gemeindeeigene Flächen mit insgesamt rund 17.000 m2 pachtfrei und unterstützen unter anderem hierdurch diesen für unsere Gemeinde wertvollen Verein.

Die 10.000 m2 große, mögliche Standortfläche an der Stuttgarter Straße wurde bis vor 10 Jahren noch landwirtschaftlich genutzt und stand dem Verein, dessen Betriebssituation sich seither nicht wesentlich verändert hat, bis zu diesem Zeitpunkt nicht bzw. nicht vollumfänglich zur Verfügung. Deshalb ist es für die Gemeinde wichtig, von dem Verein grundlegende Betriebsinformationen zu erhalten, damit transparent geklärt werden kann, welche Fläche der Verein für seinen laufenden Betrieb von 14 Einstell- und 6 Schulpferden tatsächlich benötigt.

Sowohl mit dem Verein als auch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Reitweges und mit Inhabern von Einzelhandelsgeschäften wurden bereits Gespräche geführt und selbstverständlich werden weitere Gespräche und Beratungen folgen. Im Rahmen der zurückliegenden Besprechungen haben wir mitgeteilt, daß noch keine abschließenden Standortfestlegungen vorgenommen und zunächst einmal geprüft werden muss, ob die Erschließung des möglichen Standortes „Stuttgarter Straße“ über die Kreisstraße erfolgen kann, denn eine Erschließung über den Reitweg wird nicht in Betracht gezogen.

Für weitere Fragen und Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben

mit herzlichen Grüßen         
Ihre Silke Höflinger,
Bürgermeisterin


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