ÖPNV - RSV-Fahrtakterhöhungen - Gemeindeantrag
Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023
Gemeindeentwicklung – Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- ÖPNV-Verbindung Walddorfhäslach – Reutlingen
- Reutlinger Stadtverkehrsbetriebe (RSV)
- Antrag der Gemeinde Walddorfhäslach bzgl. Fahrtakterhöhungen
- Entwurfsvorlage der RSV
- Beratung und Beschlußfassung
Bürgermeisterin Silke Höflinger teilte mit, dass im Jahre 2019 das Ing.-Büro für ÖPNV-Verkehrsplanung Planmobil aus Kassel, welches auch die Planung für das Stadtbuskonzept der Stadt Reutlingen in den Jahren 2017 bis 2019 erstellt hatte, damit beauftragt wurde, eine grundlegende Konzeption für eine Verbesserung der ÖPNV-Verbindungen der Gemeinde Walddorfhäslach zu erarbeiten. Damit verbunden war auch ein Mitbürger-Workshop 2019 und eine digitale Umfrage Anfang 2020.
Die jeweiligen Ergebnisse wurden Ende 2019 und Anfang 2020 im Rahmen öffentlicher Gemeinderatssitzungen vorgestellt. Ein maßgebender Punkt war hierbei auch die mögliche Verbesserung der ÖPNV-Verbindungen nach Reutlingen.
Aufgrund der im Frühjahr 2020 beginnenden und nahezu 3 Jahre anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen und erheblichen Problemstellungen im ÖPNV und vor allem auch bei den Reutlinger Stadtverkehrsbetrieben (RSV), konnten keine Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Im Jahre 2019 wurde auch die sogenannte Gruppe von Behörden gebildet. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluß von 5 Kommunen – Städte Reutlingen und Pfullingen und Gemeinden Eningen, Pliezhausen und Walddorfhäslach – welche im ÖPNV durch das RSV-Busnetz bedient werden.
Mit der neuen Stadtbuskonzeption besteht seit dem Jahre 2019/2020 auch ein neues und für die Gemeinde Walddorfhäslach deutlich besseres und übersichtlicheres Abrechnungssystem: Veranschlagt werden die Kosten der Fahrkilometer, die auf Walddorfhäslacher Gemarkung auch tatsächlich gefahren werden.
Bürgermeisterin Silke Höflinger hat die RSV im Rahmen zurückliegender Gespräche darum gebeten, einen Entwurfsplan mit einem durchgänigen Einstundentakt – in Verbindung mit der Beibehaltung der bestehenden 20 bzw. 30-Minuten-Takte – für die Gemeinde Walddorfhäslach zu erstellen; ausgenommen hiervon ist der Sonntag, an welchem ein Zweistundentakt als ausreichend erachtet wird. Ebenso wichtig ist die Schließung der Abendlinienlücke zwischen 22:00 und 0:30 Uhr von Reutlingen nach Walddorfhäslach. Dieser Entwurfsplan soll dann als Grundlage für weitere Beratungen und Gespräche dienen.
Die RSV hat nun einen neuen Fahrtaktplan als Entwurfsvorlage erstellt und hierbei sowohl die RSV-Linie 1 als auch die RSV-Linie 3 von Pliezhausen nach Walddorfhäslach fortgeführt.
Von Montag bis Freitag könnte ein überwiegender 30-Minuten-Takt eingerichtet weren. Für den Fahrtakt am Samstag mußten keine Veränderungen vorgenommen werden, da hier bereits ein Einstundentakt besteht. Besonders wichtig sind die Takterhöhungen am Sonntag mit einem nun vorliegenden Zweistundentakt, der als in Ordnung befunden wird, sowie die angeforderte Schließung der Abendlinienlücke von Montag bis Samstag von Reutlingen nach Walddorfhäslach zwischen 22.30 und 0:14 Uhr.
Nachfolgend nochmals der Wortlaut der RSV in kursiver Schrift bezüglich der Entwurfsvorlage:
Wochentags: Von 05:30 bis 19:00 Uhr Linie 1 und Linie 3, jeweils im 1-Stunden-Takt durchgebunden bis Walddorfhäslach. In Summe fahren beide Linien somit im 30-Minuten-Takt nach Walddorfhäslach.
Samstags: Die Linie 1 bedient, wie aktuell, tagesdurchgängig die Gemeinde Walddorfhäslach im 1-Stunden-Takt. Die Linie 3 verkehrt samstags nicht bis Walddorfhäslach.
Sonntags: Die Linie 1 bedient in der vorliegenden Variante die Gemeinde Walddorfhäslach im 2-Stunden-Takt. Die Linie 3 verkehrt sonntags nicht.
Zusätzlich wurde werktags und samstags die abendliche Bedienungslücke geschlossen. Somit wird abends ab ca. 19:00 an diesen Betriebstagen mindestens ein 1-Stunden-Takt erreicht.
Diese Zusatzfahrten würden in Form eines mindestens ein- bis zweijährigen Probebetriebes umgesetzt und nach Möglichkeit auch mit einer Fahrgastzählung begleitet werden. Letzteres ist für den nachfolgenden Absatz von Bedeutung.
Die Kosten wurden dem Gemeinderat auf Bitten der RSV vorab nichtöffentlich vorgelegt. Grund hierfür ist, daß sich auch die Nachbargemeinde Pliezhausen an den zusätzlichen Kosten beteiligen müßte, da die Zusatzfahrten auf Pliezhäuser Gemarkung entsprechende Fahrkilometer erzeugen. Zugleich wären diese Zusatzfahrten auch für die Nachbargemeinde positiv, da mit den Streckenverlängerungen nach Walddorfhäslach auch verbesserte Fahrtakte für den Ortsteil Gniebel und indirekt auch für den Ortsteil Dörnach bestehen würden.
Um Klarheit über die Umsetzung zu erhalten, muß ein Antrag bei der Gruppe von Behörden gestellt und abgestimmt werden. Hierbei kann auch nochmals besprochen werden, inwieweit alle dargestellten Fahrtakterhöhungen erforderlich sind.
Der Gemeinderat hat die Antragstellung gegenüber der Gruppe von Behörden bezüglich einer Fahrtakterhöhung der RSV-Linie(n) wie in der Drucksache dargestellt, beschlossen.
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