Herzlichen Dank für die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung eines einseitigen Parkverbotes im Bereich Schulstraße für den Schulbus

Ergänzung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Häslach im Kreuzungsbereich Laubengasse-Schulstraße wurde im März ein Halteverbot zwischen 7:00 und 15:00 Uhr ausgesprochen, damit der Schulbus zur Römerwegschule in die Schulstraße einbiegen kann.

Leider wird dieses Halteverbot weiter missachtet bzw. es wird im gesetzlichen Halteverbot des Kreuzungsbereiches geparkt. 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, damit unsere Schulkinder sicher zur Schule kommen.

Durch die Nichteinhaltung wird der Busfahrer gezwungen, die Schüler an der Haltestelle Dorfgemeinschaftshaus aussteigen zu lassen, so dass die Schüler den Weg zur Römerwegschule ab dort zu Fuß gehen müssen.

Die Missachtung des Halteverbotes wird zur Anzeige beim Landratsamt Reutlingen gebracht.

Ihre Gemeindeverwaltung

Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit dem Jahre 2015 betreiben wir als Gemeinde für unsere Grundschulkinder einen verkehrssicheren Schulbuslinienverkehr zwischen Walddorf und Häslach und haben hierfür auch Bushaltestellen vor unseren jeweiligen Schulen hergestellt. Mit dieser Schulbuslinie ist die Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft (RSV) beauftragt.

Um unsere Häslacher Grundschule, die Römerwegschule, andienen zu können, führt die Schulbuslinie über die Laubengasse und die Schulstraße. Um in die Schulstraße einbiegen zu können, muß der Straßenbereich, der sich in dem für das Einbiegen notwendigen Lenkradiusbereich befindet, freibleiben; parkende Autos stellen hier ein unüberwindbares Hindernis für die Buslinie dar.

Die RSV hat daher vor einigen Wochen eine verkehrsrechtliche Anordnung (VKA) beim Landratsamt Reutlingen in Form eines uneingeschränkten Parkverbotes in dem vorgenannten Bereich beantragt, auch für den normalen Buslinienverkehr, welcher über die Dorfstraße die Bushaltestelle am Dorfgemeinschaftshaus anfährt. Diesem Antrag wurde vom Landratsamt Reutlingen stattgegeben und unsere Mitarbeiter des Bauhofes waren verpflichtet die Verkehrszeichen einrichten.  

Zeitgleich haben wir mit dem Landratsamt Reutlingen Kontakt aufgenommen und darum gebeten, das Parkverbot im Bereich Dorfstraße zu entfernen, da hier wegen der dort bestehenden Stellplätze grundsätzlich keine Autos parken können. Ebenso haben wir darum gebeten, das uneingeschränkte Parkverbot in der Schulstraße aufzuheben und auf den wesentlichen Fahrzeitraum der Schulbuslinie von Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr zu begrenzen, damit die Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Straßenbereich nachmittags, abends und am Wochenende weiterhin parken können. Diesem geänderten Antrag hat das Landratsamt Reutlingen stattgegeben und das Parkverbot gestaltet sich nun entsprechend der Darstellung auf dem unteren Bild:

Hiermit möchten wir eingehend darum bitten, die verkehrsrechtliche Anordnung, die durch die zeitliche Begrenzung nun deutlich geringere Parkeinschränkungen hervorruft, einzuhalten, damit unsere Grundschülerinnen und Grundschüler mit der Schulbuslinie verkehrssicher zur Römerwegschule gefahren werden können.

Für Rückfragen und Gespräche stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung
und verbleiben mit herzlichen Grüßen
Ihre Silke Höflinger
Bürgermeisterin


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