Dritte Auszeichnung für den European-Energy-Award - Überreichung der Preisverleihung durch Umweltministerin

Die Gemeinde Walddorfhäslach wurde im Jahre 2014 als erste Gemeinde im Landkreis Reutlingen mit dem European-Energy-Award (EEA) zertifiziert. Dies gilt ebenso für die zweite Auszeichnung im Jahre 2018 und die nun zum dritten Male erfolgte internationale EEA-Auszeichnung in der Stadthalle Göppingen im Rahmen der offiziellen EEA-Landesveranstaltung. Das hierfür erfolgreich abgeschlossene Audit hat Ende November 2023 stattgefunden.

Für die Erreichung der internationalen Zertifizierung sollten in den Themenbereichen

  • Entwicklungsplanung und Raumordnung
  • Kommunale Gebäude und Anlagen
  • Ver- und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation

erfolgreich umgesetzte Maßnahmen vorgelegt werden, welche dann einer Bepunktung auf Grundlage des Bewertungsmaßstabes unterzogen werden.  

Bürgermeisterin Silke Höflinger konnte auf der Bühne die zahlreichen klimaschützenden und umweltschonenden Maßnahmen, die in der Gemeinde Walddorfhäslach umgesetzt werden, erläutern und durfte von Umweltministerin Thekla Walker die Auszeichnung entgegennehmen.

Auf dem Bild sind von links zu sehen: Bürgermeisterin Silke Höflinger, Gemeinderätin Ingeborg Streicher, Abrahim Dold der Reutlinger Klimaschutzagentur, Gemeinderat Olfert Alter und Umweltministerin Thekla Walker.

Das energiepolitische Arbeitsprogramm der Gemeinde Walddorfhäslach der zurückliegenden 4 Jahre hat folgende wesentliche Maßnahmen umfasst:

 

  • Kommunale Wärmeplanung:

Der Gemeinderat Walddorfhäslach hat im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Oktober 2022 den Beschluß zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung gefasst. In Baden-Württemberg ist die Kommunale Wärmeplanung bislang nur für Kommunen ab 10.000 Einwohner verpflichtend durchzuführen. Durch die aktuellen Gesetzesänderungen im Energiesektor auf Bundesebene, wird die Kommunale Wärmeplanung bis zum Jahre 2028 nun für alle Kommunen allgemein verbindlich festgelegt. 

Mit der Kommunalen Wärmeplanung werden folgende wesentliche Energieziele für die Kommune verfolgt: Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfes und -verbrauches und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, Durchführung einer Potentialanalyse zur Energieeinsparung, Aufstellung eines Zielszenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfes mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung, Festlegung einer Wärmewendestrategie mit konkreter Darstellung der Umsetzung der vorstehenden Punkte.

 

  • Quartiersplanung und Nahwärmekonzeptionen:
    • Der Gemeinderat Walddorfhäslach hat im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Oktober 2022 den Beschluß zur Umsetzung der Quartiersplanung getroffen.
    • Erstellung des Kalten Nahwärmenetzes im Walddorfer Ortskern (Geothermie)
    • Planung Nahwärmenetz Walddorf West unter Einbezug von Biomasse.
    • Planung Nahwärmenetz Häslach West

    • Machbarkeitsstudie Nahwärme 2019 für die Herstellung eines Satelliten-BHKW mit Nahwärmenetz (Schönbuchhof mit Biogasproduktion; Gemeindebeauftragung der EnBW zur Fortschreibung der bereits im Jahre 2011 von der Gemeinde beauftragten Konzeptionsprüfung)

    • Machbarkeitsstudie Nahwärme 2021/2022 für die Herstellung eines Satelliten-BHKW mit Nahwärmenetz (Schönbuchhof mit Biogasproduktion; Beauftragung Ing.-Büro Lorinser mit detaillierter Darstellung des anzuschließenden Gebietes)

    • Prüfung Holzhackschnitzelanlage (2022) – Planung Anlagenausbau für die Nahwärmeversorgung des angrenzenden WA Kürnsteig und des neuen Feuerwehrhauses und Bauhofes

Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung hat zu Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes ein Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ aufgelegt, das sowohl umfassende Konzepte als auch die anschließende Realisierung in zwei Schritte fördert. Ziel der Förderungen ist die Entwicklung und der Anschub von umfassenden Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz sowie den integrierten Ausbau von erneuerbaren Energien im abgegrenzten Quartier. Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts wird von der KFW mit 75 % bezuschusst.

 

  • Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg:

Mit dem Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg verpflichtet sich die Gemeinde bis zum Jahre 2040 (analog Land BW) eine klimaneutrale Gemeindeverwaltung zu haben. Dieses Ziel ist integrativer Bestandteil der vorstehend genannten Punkte.

 

  • Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen, öffentlichen Gebäuden.
    • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Beauftragung Ing.-Büro Fritz-Planung) für die Belegung aller Dachflächen gemeindeeigener Gebäude mit PV-Anlagen
    • Satzung zur Förderung von Balkonkraftwerken (Verweis auf TOP der öffentlichen GRS am 29.06.2023)

 

  • Verkehr und Mobilität:
    • Ausbau barrierefreier Bushaltestellen (Verweis auf zurückliegende GR-TOPs und GR-Beschlüsse für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Stuttgarter Straße, Walddorfer Straße und Landstraße, bereits hergestellt barrierefreie Bushaltestellen wie zuletzt am Notariatsplatz, Arbeitsgebiet läuft)

  • Verbesserung des ÖPNV-Angebotes (Verweis auf die TOPs der GRS am 29.06.2023 und möglichen GR-Beschlüsse):
    • ÖPNV-Direktverbindung nach Tübingen (2021 bis 2023)
    • Fahrtakterhöhungen der RSV-Linien nach Reutlingen (2019, 2022/2023)
    • ÖPNV-Bürgerbeteiligung mit Workshop und Digitalumfrage (2019/2020) 
  • Verbesserung des Fuß- und Radverkehrsmobilität und des Radverkehrswegenetzes (Verweis auf die TOPs der GRS am 29.06.2023 und möglichen GR-Beschlüsse):
    • Beitritt zum Förderprogramm RadKULTUR BW
    • Beitritt zum AGFK
    • Mitwirkung beim „Stadtradeln“
    • Gemeindeanträge 2021 im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des LK RT auf Verbesserung des Radverkehrswegenetzes
    • 2019/2020 ÖPNV-Bürgerbeteiligung mit Workshop und Digitalumfrage
    • Herstellung eines barrierefreien Verkehrsraumes im Rahmen der Ortskernsanierung Walddorf
    • E-Bike-Ladestation und Schaffung von Radabstellplätze am Notariatsplatz
    • Neufassung Schulwegeplan – Anordnung weiterer Zebrastreifen/Fußgängerbedarfsampeln in der Stuttgarter Straße (Antrag erfolgreich), Dettenhauser Straße (Antrag erfolgreich) und in der Landstraße (Antrag nicht genehmigt) 
  • E-Mobilität:
    • Einrichtung von vier Ladesäulen mit insgesamt 8 Ladepunkten
    • Einrichtung E-Carsharing mit der deer GmbH
    • Einrichtung von E-Ladesäulen für E-Bikes am Notariatsplatz 
  • Bürgerauto: Einführung 2020 mit Direktabholungsservice 
  • Immissionsschutz Straßenverkehr Bundesstraße B27: Gutachtenerstellung für Lärmschutzwand 
  • Immissionsschutz Flugverkehr: Klageverfahren gegen neue TEDGO-Fluglinie 
  • Innenentwicklung, Nachverdichtung und Bauleitplanung: 
    Städtebau- und Verkehrsraumneugestaltung Ortskern Walddorf:
    • Schaffung von Wohnraum u. a. durch Mehrgeschoßwohnungsgebäude
    • Erhalt und Ausbau der sozialen Infrastruktur
    • Herstellung von Barrierefreiheit
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit (30 km/h, Fußgängerbedarfsampel, Querungshilfen)
    • Attraktivierung des öffentlichen Raumes (Rathaus-, Molkerei- und Notariatsplatz mit Baumpflanzungen
    • Herstellung von mehr Parkraum
    • Herstellung von E-Ladesäulen und E-Bike-Ladestation
    • Herstellung eines neuen, attraktiven Busbahnhofes mit barrierefreien Bushaltestellen
    • Erhalt denkmalgeschützter Gebäude in Form kostenintensiver Sanierungen, Herstellung eines Kalten Nahwärmenetzes
    • gemeindlicher Grund- und Gebäudeerwerb sichert die Planungshoheit 
  • Bauverpflichtung im Sinne des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
    • Wiederkaufsrecht (beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke)
    • Ankaufsrecht (beim privaten Verkauf unbebauter Grundstücke im Innenbereich, nachweislich 5 ha Innenentwicklung)
    • Ankaufsrecht (Verpflichtung privater Umlegungsbeteiligter im Rahmen von freiwilligen Umlegungsverfahren) 
  • Regional- und Bauleitplanung im Sinne des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
    • Neufassung der Satzungen Garagen, Carport- und Stellplatzsatzung sowie Nebenanlagen und Freiflächengestaltung (allgemein mehr „Grün“, Freiflächengestaltungssatzung erstmalig)
    • Einhaltung und Übertreffen der vorgegebenen Dichtewerte (Bebauungsplan WA Fürhaupt II)
    • Festlegung von Mindestfestsetzungen (Bebauungsplan WA Fürhaupt I+II)
    • Bebauungsplan Ortskern Walddorf (Ausweisung urbaner Gebiete) 
  • Biotopverbundplanung: Durchführung seit 2021/2022 
  • Regenwasserbewirtschaftung:
    • Förderung nachträglich hergestellter Retentionszisternen (Ö-TOP der GRS am 29.06.2023, Grundlage Retentionszisternensatzung 2007)
    • Planung Großzisterne Sport- und Freizeitzentrum (Neubau Feuerwehrhaus/Bauhof)
    • Neubau Großzisterne Rathausplatz
    • Starkregenrisikomanagement 
  • Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, Gemeindeforst:
    • Herstellung der Gemeinschaftsschuppenanlagen BA II (10 neue Gemeinschaftsschuppen) für den Erhalt der Kulturlandschaft 
  • Gemeinde-Baumpflanzaktionen (Bürger-Baumpflanzaktionen bei der Gemeindejubiläumsfeier am 13.03.2022 sowie am 29.10.2022, Mitarbeiterbaumpflanzaktion am 28.04.2023, Gemeinderatsbaumpflanzaktion am 15.09.2023; Mitwirkung bei der Aktion des Gemeindetages BW 1.000 Bäume-Programm; …) 
  • Einrichtung von Blumenwiesen (2019/2020) 
  • Mitwirkung bei der Earth Hour (Abschaltung der örtlichen Straßenbeleuchtung, Anregung der Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Mitmachen) 
  • Erneuerung der Schaichtalbrücke 
  • Gemeindemitgliedschaft und finanzielle Unterstützung des OGV 
  • Der Gemeindewald Walddorfhäslach ist nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) Es handelt sich dabei um die größte Institution zur Sicherstellung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Zertifiziert werden können neben den Forstbetrieben auch Produkte, die aus Holz hergestellt werden. Mit dem Zertifikat verpflichten sich die Forstbetriebe zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Forstwirtschaft. Dies bedeutet insbesondere eine rechtskonforme und planmäßige Bewirtschaftung, bei der darauf geachtet wird, dass der Wald gesund und vital erhalten bleibt, seine Produktionsfähigkeit und Biodiversität gefördert und der Wald als Lebensraum gepflegt wird. Auch eingesetzte Unternehmer müssen sich zertifizieren lassen um sicherzustellen, dass gut ausgebildete und angemessen entlohnte Mitarbeiter eingesetzt werden.  
  • Gebäudeneubaumaßnahmen und Gebäudesanierungen (energetisch und bauphysikalisch):
    • Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Beginn 2025/2026
    • Gustav-Werner- Schule: Dach- und Fassadensanierungen Alt- und Mittelbau 2023 bis 2025
    • Neubau Kindergarten Herdweg 2021/2022: a) Neuapostolische Kirche – Energetische und bauphysikalische Sanierung; b) Modulneubau mit höheren Energiestandard; c) Pelletheizung
    • Neubau Haus A Haidlinsgasse 13 (2020/2022) + Photovoltaikanlage + Anschluß an das Kalte Nahwärmenetz
    • Denkmalgebäude „Ochsen“ Rathausgasse 3 und 6 (2019-2021) – KfW-Denkmal + tlw. Barrierefreiheit + Anschluß an das Kalte Nahwärmenetz
    • Denkmalgebäude U3-Kinderhaus (ehem. Notariat) – KfW-Denkmal + Barrierefreiheit + Anschluß an das Kalte Nahwärmenetz
    • Denkmalgebäude Haidlinsgasse 15 (Ärztehaus) – KfW-Denkmal + Barrierefreiheit + Anschluß an das Kalte Nahwärmenetz
    • Denkmalgebäude Molkerei – KfW-Denkmal + Anschluß an das Kalte Nahwärmenetz 
  • Ausbau der sozialen Infrastruktur:
    • Erweiterung des Senioren- und Altenpflegewohnheimes BA II
    • Erstellung eines Kindergartens (KIGA Herdweg)
    • Erstellung eines U3-Kinderhaues (Denkmalgebäude ehemaliges Notariat)
    • Erstellung, Einrichtung und Erweiterung eines Waldkindergartens
    • Einrichtung einer TigeR-Gruppe im Dorfgemeinschaftshaus
    • Erneuerung aller Spielflächen in den Kindergärten
    • Erstellung eines Ärztehauses (ehemaliger Landwirtschafts- und Tierhaltungsbetrieb)
    • Erstellung einer Bibliothek (Denkmalgebäude „Ochsen“)
    • Erhalt und Stärkung des Einzelhandels (Postfiliale, Blumengeschäft, Lebensmittelspezialitätengeschäft)
    • Erweiterung der Gemeindeverwaltung durch die Sanierung, Modernisierung und Nutzung von Bestandsgebäuden (Umbau Denkmalgebäude „Ochsen“ und Umbau Erdgeschoß Hauptstraße 11) 
  • Schule und Kindergärten:
    • Haus der kleinen Forscher
    • 50/50- Projekt an den Schulen und Kindergärten (Gemeindeförderung) bis 2022
    • Digitalisierung beider Schulen 2021/2022
    • Klimaschutzagentur unterrichtet an den Schulen
    • Unterrichtsorientiere Umweltprojekte an beiden Schulen (Umwelttage, Markungsputzete, …) 
  • Gemeindeverwaltung:
    • Job-Rad
    • Innerbetriebliche Anreizschaffung für das Nutzen des Jobrades (wird aktuell erarbeitet)
    • Lehrgangszertifikat „Klimaschutzmanager*in“ für eine Mitarbeitern (ab 2023)
    • Baumpflanzaktion am 28.04.2023
    • Energieberatung für Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Klimaschutzagentur
    • Gesellschafter bei Klimaschutzagentur (Gemeinde)
    • Finanzielle Unterstützung der Vereine bei Baumaßnahmen und Sport sowie auch Jugendförderung mit mehr als 25.000 Euro/Jahr (Gemeinde)

22 Klimaschutzkommunen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet

Umweltministerin Thekla Walker überreicht European Energy Award am 15. Juli in Göppingen

  • 22 Kommunen im Land haben den European Energy Award (eea) für ihre Klimaschutzaktivitäten erhalten
  • Mit dem Zertifizierungsverfahren treiben die Kommunen den Klimaschutz systematisch voran
  • Die Stadt Göppingen, die Gemeinde Hattenhofen und der Landkreis Göppingen stehen dieses Jahr an der Spitze

Am 15. Juli 2024 haben 22 im Klimaschutz engagierte Kommunen aus Baden-Württemberg eine internationale Auszeichnung für ihre Aktivitäten erhalten. Umweltministerin Thekla Walker verlieh den Städten, Gemeinden und Landkreisen den European Energy Award (eea). Im Rahmen des europäischen Zertifizierungsverfahrens treiben Kommunen den Klimaschutz auf ihrem Gebiet systematisch voran. Das eea-Label wird jährlich an diejenigen verliehen, die die Zertifizierung erstmalig oder zum wiederholten Mal erfolgreich durchgeführt haben. Die Stadt Göppingen, die Gemeinde Hattenhofen und der Landkreis Göppingen erreichten in diesem Jahr die beste Punktzahl im Klimaschutzranking – jeweils über 70 von 100 Prozent. Insgesamt wurden acht Städte, neun Gemeinden und fünf Landkreise prämiert. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) koordiniert die eea-Aktivitäten im Land. Im Südwesten nehmen 181 Städte, Gemeinden und Landkreise am eea teil. Die Preisverleihung fand in Göppingen statt.

Mehr Informationen zu den einzelnen ausgezeichneten Kommunen und dem European Energy Award gibt es unter www.kea-bw.de/eea-preistraeger-2024. Fotos der Veranstaltung gibt es unter diesem Link ab 17 Uhr. 

„Ich freue mich sehr, auch dieses Jahr wieder zahlreiche Kommunen mit dem European Energy Award für ihr starkes Engagement auszeichnen zu dürfen. Diese Städte, Gemeinden und Landkreise reden nicht nur von Klimaschutz, sondern gehen die Herausforderung aktiv an. Ihr Einsatz für den kommunalen Klimaschutz bedeutet Einsatz für mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig sind die ausgezeichneten Kommunen wichtige Vorbilder für alle, wie funktionierender Klimaschutz vor Ort umgesetzt werden kann“, sagt Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. 

Acht Städte, neun Gemeinden und fünf Landkreise ausgezeichnet 

Den European Energy Award erhalten die Städte Emmendingen, Göppingen, Laupheim, Markdorf, Ostfildern, Radolfzell am Bodensee, Stutensee und Weinstadt. Bei den Gemeinden können sich Berg, Dettingen unter Teck, Dürmentingen, Graben-Neudorf, Hattenhofen, Heiningen, Malsch, Walddorfhäslach sowie Wilhelmsdorf über die Auszeichnung freuen. Auf Landkreisebene wurden Emmendingen, Esslingen, Göppingen, Heilbronn und Lörrach prämiert. 

Der eea überprüft regelmäßig die Klimaschutzaktivitäten 

Jedes Jahr werden die Kommunen ausgezeichnet, die bei der Überprüfung mehr als 50 der möglichen 100 Klimaschutzpunkte erreicht haben. Die Zertifizierung mit dem Award gilt für maximal vier Jahre. Anschließend müssen die Kommunen unter Beweis stellen, dass sie weitere Maßnahmen in der Energie- und Klimapolitik ergriffen haben, um erneut zertifiziert zu werden. 

Städte und Gemeinden im Südwesten können seit 2006 am eea teilnehmen, Landkreise seit 2010. 28 von 35 Landkreise nutzen aktuell den eea. Bei den Städten und Gemeinden sind es 153. Damit hat Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen Bundesländern die meisten eea-Kommunen in Deutschland: Mehr als die Hälfte der Städte, Gemeinden und Landkreise, die deutschlandweit am European Energy Award teilnehmen, stammen von dort. Rund 15 Prozent der Kommunen im Südwesten beteiligen sich, Tendenz steigend. Europaweit sind es 1.875 Kommunen aus 16 Ländern – knapp zehn Prozent der teilnehmenden Kommunen kommen aus Baden-Württemberg. 

Klimaschutz-Potenziale mit dem eea erschließen 

Der eea unterstützt die kommunalen Verwaltungen bei der Arbeit. Das Klimaschutzlabel erfasst, bewertet und überprüft regelmäßig die Maßnahmen und Aktivitäten auf lokaler Ebene. „Ein solches Vorgehen zahlt sich aus, da dadurch alle Potenziale systematisch ausgeschöpft werden können“, sagt Volker Kienzlen von der Landesenergieagentur KEA-BW. Akkreditierte eea-Beratende, im Land oft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen, unterstützen die kommunalen Verwaltungen dabei. Sie greifen den Kommunen unter die Arme, analysieren die bisherigen Maßnahmen und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf. 

Die Vorteile von kommunalem Klimaschutz sind enorm: Städte, Gemeinden und Landkreise, die beispielsweise ihre Liegenschaften dämmen und die Anlagentechnik dort erneuern, sparen Energiekosten und sind künftig unabhängiger von Energieimporten. Zudem halten sie Wertschöpfung und Arbeitsplätze in ihrer Region.

 

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) 

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die nachhaltige Mobilität ist ein Schwerpunkt der KEA-BW. Zudem ist sie die zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe, eine Außenstelle befindet sich in Stuttgart. 

Über die Themenfelder der KEA-BW 

Die fünf Kompetenzzentren „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“ und „Zukunft Altbau“ der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) erstellen Informationsmaterialien, verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem Bereich „Nachhaltige Mobilität“ sollen sie den Klimaschutz in Kommunen und Einrichtungen sowie bei Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Ergänzt werden die Aktivitäten der KEA-BW durch den Bereich „Erneuerbare BW“. Er ist Ansprechpartner für Kommunen und Projektierer mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien im Land schneller auszubauen. Angesiedelt bei „Erneuerbare BW“ ist auch das im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkende „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die Kompetenzzentren und der Bereich Erneuerbare BW werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW.
www.kea-bw.de


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