Breitbandausbau - Aktuelle Informationen

Bürgerinformation von Frau Bürgermeisterin Höflinger
Breitbandausbau - Aktueller Sachstand

Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Bezug nehmend auf unsere Bürgerversammlungen am 05.10.2023 und 24.04.2024 zum Projektthema Breitbandausbau mit den zugehörigen Berichterstattungen im Gemeindeamtsblatt und auf unserer Gemeindehomepage, so zuletzt am 16.05.2024, möchten wir Sie hiermit nochmals darüber informieren, daß der überwiegende Anteil der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen der laufenden Breitbandausbaumaßnahme einen förderfähigen und damit kostenfreien Glasfaserhausanschluß erhalten wird. Alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, welche ein glasfasertechnisch nicht förderfähiges Anwesen besitzen, erhalten im Laufe dieses Monats von uns und unseren Projektpartnern ein Anschreiben, mit welchem alternative Möglichkeiten der Glasfaseranbindung aufgezeigt werden.

Des Weiteren werden wir ab dem Monat Juli 2024 ausbaugebietsbezogene Einwohner-versammlungen durchführen; die Einladungen hierzu erfolgen über das Gemeindeamtsblatt, die Gemeindehomepage und den gemeindlichen Instagramaccount. 

Darüber hinaus können Sie über https://breitbandmessung.de/ eine eigene Prüfung im Hinblick auf die von Ihrem Telekommunikationsunternehmen zugesicherte Datenübertragungsleistung vornehmen. Unter https://breitbandmessung.de/fragen-und-antworten wird zusammengefasst dargestellt, wann beispielsweise eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der gemessenen Datenübertragungsrate zur vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vorliegt: „Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i. S. v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021), liegt vor, wenn

  • nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
  • an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.“

Bei weiteren Fragen zum Thema Breitbandausbau können Sie sich gerne unter gemeinde-breitband@walddorfhaeslach.de oder silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de an uns wenden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung und verbleibe

mit herzlichen Grüßen                   
Ihre Silke Höflinger
Bürgermeisterin
 


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