Grundsteuer A und B
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Hebesatz Grundsteuer A ab 01.01.2022: 350 %
Hebesatz Grundsteuer B ab 01.01.2022: 360 %
Festsetzung der Grundsteuer 2023
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2931) m.W.v.23.07.2021, wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalender 2022 an die Gemeinde Walddorfhäslach zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer 2023 ist zu den im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu zahlen. Sofern eine Ermächtigung zum automatischen Bankeinzugsverfahren (Sepa-Lastschriftmandat) an die Gemeinde erteilt worden ist, werden die festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
Mit dem Tag dieser Bekanntgabe treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats gemäß §§ 68 bis 70 der Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.
Fälligkeitstermine Grundsteuer:
Quartalszahler: 15.02.23, 15.05.23, 15.08.23, 15.11.23, Jahreszahler: 01.07.23
Zuständigkeit
- Kämmerei
- Leitung Steueramt
- Steuern, Gebühren, Beiträge, Entgelte
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
07127 / 9266-202
07127 / 9266-209
sonja.lechner@walddorfhaeslach.de
- Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 15:30 - 18:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Aktuelles

Grußwort von
Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Gemeinderats-
sitzungen 2023
Neue Telefonnummern ab 15.03.2023
50 Jahre
Walddorfhäslach
Postfiliale Walddorfhäslach
Die Postfiliale wird im Frühjahr 2023 (vorauss. April 2023) in der Haidlinsgasse 13 eröffnet. Weitere Infos folgen entsprechend.
RSV-Fahrkartenverkauf
seit 01.07.2022 übergangsweise während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus.
Die Fahrkarten können nur im Bargeldzahlungsverkehr erworben werden. EC-Zahlung ist nicht möglich.
Bodenrichtwerte 2022
jetzt hier verfügbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Infotafel
wichtige Rufnummern für den Notfall
Infotafel als pdf-Download (nicht barrierefrei).
Schnell- und
Reparaturmeldungen
Keine
Wohnbauplätze
mehr vorhanden
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Informationen zur Nutzung und Buchung
Abfallentsorgung
Abfalltermine
Häckselplatz
Problemstoffmobil
Mitfahrportal
Gemeinde sucht Wohnraum
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Mo., Di., und Mi.
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Donnerstag
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Freitag
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Dienstag
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Ortsverwaltung Häslach:
Dienstag
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Bürgersprechstunde
von Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Häslach: Jederzeit nach Vereinbarung
Di. 14:30 bis 16:00 Uhr
Walddorf:
Di. 16:30 bis 18:30 Uhr
wichtige Rufnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117
Nothilfe-SMS für Sprach- und Hörgeschädigt
Nähere Infos finden Sie hier:
Nothilfe-SMS Anleitung
Nothilfe-SMS Flyer
Nothilfe-SMS Verhaltenshinweis