Gebühren, Entgelte, Steuern

Auszug (Stand: 26.06.2025)


Gebührenverzeichnis
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung

(vom 26.06.2025)

Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr
1. Allgemeine Verwaltungsgebühr
(§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
17,00 €/ZE
 
  • Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist;
  • Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung), bei Unzuständigkeit gebührenfrei;
  • Zurücknahme eines Antrags;
  • Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche, mündliche Auskünfte sind gebührenfrei;
  • Archivauskünfte;
  • Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen;
  • Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist;
 
2. Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen  
2.1 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen, inkl. Fotokopierkosten unter anderem:
  • amtliche Beglaubigung von Unterschriften
  • amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift
  • Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art
 
2.1 a für die erste Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung 7,80 €
2.1 b für jede weitere Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung 1,90 €
2.2 steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 16,00 €/Fall
2.3 Bescheinigung über entrichtete Kinderbetreuungskosten 22,50 €/Fall
2.4 Auskunft über Erschließungsbeiträge, Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 21,50 €/Fall
2.5 Spendenbescheinigungen gebührenfrei
3. Fotokopien und Ausdrucke  
3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern, Plänen usw.  
3.1 a für die erste Seite 5,60 €
3.1 b für jede weitere Seite 1,10 €
4. Melderecht  
4.1.1 einfache / erweiterte Auskunft aus dem Melderegister (§§ 18, 44, 45 Abs. 1 BMG) 14,50 €/Fall
4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) *** Die Gebühren werden direkt durch das Rechenzentrum erhoben ***
4.1.3 Gruppenauskunft (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 39,00 €/Fall
4.2 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (§ 10 Abs. 3 KomWG) 14,50 €/Fall
4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 14,50 €/Fall
  Lebensbescheinigungen für gesetzliche Renten aus der EU keine Gebühren
4.4 schriftliche Auskunft über die Steuer-ID 9,80 €/Fall
5. Feiertagsrecht  
5.1 Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 19,50 €/Fall
5.2 Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 11, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 19,50 €/Fall
6. Fischereischeine  
  Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben.  
6.1.1 Fischereischein auf Lebenszeit / Jahresfischereischein (§§ 31, 32 FischG) 35,00 €/Fall
6.1.2 Jugendfischereischein 17,50 €/Fall
6.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG), die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten 14,50 €/Fall
7. Fundsachen  
  Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder  
7.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert gebührenfrei
7.2 bei Sachen über 50 € Wert;
sowie elektronische Geräte mit Speichermöglichkeit (Digitalkameras, Smartphones, u.ä.), Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge
18,50 €/Fall
8. Bestattungsrecht  
8.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 17,00 €/Fall
8.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 7,70 €/Fall
8.3 Anordnung der Bestattung (§ 31 BestattG) 14,50 €/ZE
9. öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 21,00 €/Person
10. Gewerberecht  
10.1.1 Gewerbe-Anmeldung (§ 14 GewO) 29,00 €/Fall
10.1.2 Gewerbe-Abmeldung 14,50 €/Fall
10.1.3 Gewerbe-Ummeldung 19,50 €/Fall
10.2 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 14,50 €/Fall
10.3.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 29,00 €/Fall
10.3.2 Bestätigung des Aufstellungsortes von Spielgeräten (§ 33 c Abs. 3 GewO) 39,00 €/Fall
10.3.3 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs. 1 GewO) 19,50 €/Fall
10.4 Erlaubnis für das gelegentliche Feilbieten von Waren (§ 55 a Abs. 1 GewO) 19,50 €/Fall
11. Gaststättenrecht  
11.1 a Gestattungen bis zu 4 Tagen (§ 12 GastG) für den ersten Tag 16,00 €
11.1 b für jeden weiteren Tag 5,40 €
11.2 Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betrieben für einzelne Tage 19,50 €/Fall
12. Baurecht  
12.1 Ausstellung eines Negativzeugnisses (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) nach § 28 Abs. 1 BauGB / § 29 Abs. 6 Satz 10 WG / § 25 LWaldG 57,50 €/Fall
12.2 Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis 31,00 €/Fall
13. Straßenrechtliche Sondernutzung  
13.1 Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus 19,50 €/Fall
13.2 Erlaubnis zur Aufstellung von Plakaten 24,50 €/Fall
14. Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz 16,50 €/ZE, max. 500,00 €
  bei Kosten von über 200,00 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags klärt  
15. Polizei- und Ordnungsrecht 14,50 €/ZE
 
  • Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten;
  • Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen;
  • Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten;
  • Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind;
  • Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde;
 
16. öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz  
16.1 Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks 29,00 €/Fall
16.2 Bewilligung von Ausnahmen von den Verkaufs- und Abbrennverboten nach dem Sprengstoffgesetz 24,50 €/Fall
16.3 sonstige öffentliche Leistungen nach dem Sprengstoffgesetz 14,50 €/ZE
nachrichtlich: ZE = Zeiteinheit = 0,25 Industrie-Minuten

 



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