Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Meldewesen
Anmeldung §23 Abs. 1 BMG eine Wohnsitzes
Abmeldung einer Zweitwohnung (Nebenwohnung)
Abmeldung ins Ausland
Wohnungsgeberbestätigung - zwingend erforderlich ab 01.11.2015 (keine elektronische Übermittlung möglich, bitte ausdrucken und mit Unterschrift des Vermieters beim Einwohnermeldeamt einreichen)
Eine Terminvereinbarung ist noch notwendig. An-/Um-/Abmeldungen sind während der Öffnungszeiten persönlich möglich.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis mit.
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Einwohnermelde-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen
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Rathaus Walddorfhäslach Öffnungszeiten: |
Ortsverwaltung Häslach Öffnungszeiten: |



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