Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Meldewesen

Meldeschein Anmeldung § 23 Abs. 1 BMG
Ummeldung einer neuen Wohnung mit Hinweis >
Abmeldung einer Zweitwohnung (Nebenwohnung)
Meldeschein Abmeldung und Bestätigung § 23 Abs. 1 BMG
Wohnungsgeberbestätigung - zwingend erforderlich ab 01.11.2015 (keine elektronische Übermittlung möglich, bitte ausdrucken und mit Unterschrift des Vermieters beim Einwohnermeldeamt einreichen)

Zuständigkeit

Bürgerbüro

Einwohnermelde-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen

Rathaus Walddorfhäslach
Erdgeschoss
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
Telefon: 0 71 27 / 92 66-0
Telefax: 0 71 27 / 92 66-001

www.walddorfhaeslach.de

Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., 08:00-11:30 Uhr
Do. 07:30-11:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
und Di. 16:00-18:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Ortsverwaltung Häslach
1. Stock - Zimmer 106
Dorfstraße 30
72141 Walddorfhäslach
Telefon: 0 71 27 / 92 66-120
Telefax: 0 71 27 / 92 66-001

www.walddorfhaeslach.de

Öffnungszeiten:
Di. 08:00-10:00 Uhr
Do. 08:00-10:00 Uhr
und Di. 14:30 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 



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