Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Meldewesen

Anmeldung §23 Abs. 1 BMG eine Wohnsitzes
Abmeldung einer Zweitwohnung (Nebenwohnung)
Abmeldung ins Ausland
Wohnungsgeberbestätigung - zwingend erforderlich ab 01.11.2015 (keine elektronische Übermittlung möglich, bitte ausdrucken und mit Unterschrift des Vermieters beim Einwohnermeldeamt einreichen)

Eine Terminvereinbarung ist noch notwendig. An-/Um-/Abmeldungen sind während der Öffnungszeiten persönlich möglich.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis mit.

Zuständigkeit

Bürgerbüro

Einwohnermelde-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen

Rathaus Walddorfhäslach
Erdgeschoss
Hauptstraße 11
72141 Walddorfhäslach
Telefon: 0 71 27 / 92 66-100
Telefax: 0 71 27 / 92 66-001

www.walddorfhaeslach.de

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00-11:30 Uhr und
Di. 16:00-18:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Ortsverwaltung Häslach
1. Stock - Zimmer 106
Dorfstraße 30
72141 Walddorfhäslach
Telefon: 0 71 27 / 92 66-120
Telefax: 0 71 27 / 92 66-001

www.walddorfhaeslach.de

Öffnungszeiten:
Di. 08:00 - 11:30 Uhr und
Di. 14:30 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 



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