Erklärung zur Barrierefreiheit
Leichte Sprache
Die Gemeinde Walddorfhäslach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.walddorfhaeslach.com.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bild und Bedienelemente auf der Webseite (diese werden noch weiter bearbeitet)
- Pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei - es wird aber darauf hingewiesen
- Listen oder Tabellen werden noch für Screenreader optimiert
- Gebärdensprache noch nicht umgesetzt
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.02.2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Basis der Mustererklärung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Sie auf unserer Webseite auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie per E-Mail unter info@walddorfhaeslach.de Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an info@walddorfhaeslach.de. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Gemeinde Walddorfhäslach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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