2. Rezertifizierung Projekt 2019-2022
Rezertifizierung 2019
Zertifizierung 2014 

2. Rezertifizierung Projekt 2019-2022

Entwicklungs- und Raumplanung 

Alle Planungsebenen – Bauleitplanung, Energieplanung, Mobilitätsplanung 

Soziale Infrastruktur (Gemeinschaftsschule, 5 KIGAs, Senioren- und Altenpflegewohnheim)

Landschaftsschutz – Ökologische Infrastruktur – Gemeinschaftsschuppenanlage

Wohngebietsentwicklung (ökologisch = u. a. Entwässerung im Trennsystem, Grünflächenausgleiche etc. )  

Innenentwicklung – Ortskernsanierungen 

Innenentwicklung – Nachverdichtungen (auch Überarbeitung von B-Plänen) 

Innenentwicklung – Gemeindeerwerb von Grund und Boden (u. a. umfassend in den Ortskernen)  

Ökologisch nachhaltiger Umgang mit Grund und Boden (städtebauliche Verträge):  

  • Bauverpflichtung 3 Jahre bei Verkauf gemeindeeigener Grundstücke
  • Wohngebietsumlegungen: Bauverpflichtung 5 Jahre für private Umlegungsbeteiligte, Flächenbeitrag 40% bis 50 %
  • Verkauf Grundstücke von Privat an Privat: Gemeinde übt das Vorkaufsrecht aus, Welche durch den Erwerbe abgewendet werden kann indem er eine Bauverpflichtung von 5 Jahre eint.

 

Mobilität

P+R-Parkplatz - Ausbau

P+R-Parkplatz - X3 Haltestelle

E-Mobilität - E-Ladesäulennetz – 2019/Erstellung

E-Mobilität – E-Ladesäulennetz – 2021/Ausbau

E-Mobilität – 2018-2021/E-Bike-Station

E-Mobilität und ÖPNV – 2021/E-Carsharing

ÖPNV – Ausbau des Liniennetzes – 2019/Bürgerversammlung, 2020/Umfrage

ÖPNV – 2019/Bürgerauto

ÖPNV – Barrierefreie Bushaltestellen – Dorfstraße, 2018 bis 2020 Notariatsplatz, P+R-Parkplatz 

ÖPNV – Barrierefreie Bushaltestellen – Ausbau von 8 weiteren Haltestellen + Förderantrag 2020-2022

ÖPNV – Fahrradabstellplätze an Bushaltestellen/Schulen  – 2018/Ausbau GWGS, 2019/ Ausbau Häslach 

Kombinierte Mobilität (Umsteigepunkte Bus/Bus, Bus/Fahrrad, Bus/PKW)

Rad- und Fußgängerverkehre – Barrierefreiheit in beiden Ortskernen

Radverkehrskonzeption LK RT – Fortschreibung –  „Ausbautrasse“ Walddorfhäslach/Reutlingen

Parkraumbewirtschaftung + Schaffung von mehr Parkraum in beiden Ortskernen

Tempo 30 km/h auf allen Straßen + Tempo 30 km/h auf Kreisstraßen (Kappel, Talbrunnenweg, Stuttgarter Straße) 

Lärmschutzaktionsplan für die Hauptdurchfahrtstraßen mit Ergebnis 30 km/h

Bundesstraße B27 – Lärmschutzwand, verkehrstechnische Verbesserungen, aktuell Planung Lärmschutzwand, Forderung ÖPNV-Spur seit 2009  

 

Ver- und Entsorgung 

Erdwärmeversorgung für den Ortskern Walddorf (Ochsen, Molkerei, Ärztehaus, Neubaumaßnahmen) 

Erdwärmeversorgung für direkt angrenzende Anwohner*innen

Nahwärmeversorgung U3-Kinderhaus (ehem. Notariat) über holzbetriebenes BHKW

Nahwärmeversorgung – Satelliten-BHKW Machbarkeitsstudie I

Nahwärmeversorgung – Satelliten-BHKW – Machbarkeitsstudie II

Ökostrom – Versorgung aller kommunaler Gebäude (Schulen, KIGAs, Rathaus, Ortsverwaltung, Gemeindehalle, Ballspielhalle, Feuerwehrhaus, Bauhof, Ochsen, Molkerei, 10 privat vermietete Gebäude)   

Straßenbeleuchtung – Sukzessive Umstellung auf LED

Kanalnetz – Effiziente Kanalnetzbewirtschaftung – Nutzung Stauraum großer Kanäle, sukzessiver Aufbau von Regenwasserkanälen (Trennsystem,)

Retentionszisternensatzung – Verpflichtung bei allen Neubaumaßnahmen

Retentionszisternensatzung – Finanz- Förderung für nachträgliche Herstellung  

Abfallwirtschaft – Ausbau Häckselplatz

Umweltaktionen wie bspw. Earth Hour (vollständige Abschaltung der Straßenbeleuchtung)

Digitalisierung – Digitalpakt Schulen – Beschaffung von 100 zusätzlichen Endgeräten 

Digitalisierung – Landes-Digitalisierungswettbewerb – 2018 Fördermittelerhalt 50.000 Euro

Digitalisierung – Breitbandausbau – Fördermittel 2020 i. H. von 1,56 MIO Euro

 

Interne Organisation

Gemeindeverwaltungen Fortbildungen + Zusammenarbeit Klimaschutzorganisation 

Gemeinderat – Festlegung Arbeitsprojekte und Budget für energiepolitische Arbeit

Handlungsrichtlinie Beschaffungswesen

 

Kommunale Gebäude und Anlagen

Kommunale Gebäudesanierungen – Sukzessive Sanierungen aller Gebäude  

Kommunale Gebäudesanierungen – Sanierung mehrere großer denkmalgeschützter Gebäude – (Schweinmastbetrieb, Ochsen, Molkerei)  

Kommunale Förderung privater Gebäude (i. R. Landessanierungsprogramm) 

Kommunale Neubaumaßnahme – Haidlinsgasse Haus A

Energieversorgung (siehe Ver-/Entsorgung)

KEM – Kommunales Energiemanagement – Energieeffizienz  

Soziale Infrastruktur (Gemeinschaftsschule, 5 KIGAs, Senioren- und Altenpflegewohnheim)

Ökologische Infrastruktur – Gemeinschaftsschuppenanlage

Forstkulturwirtschaft – Baumpflanzungen (bspw. Monat April 2020 = 3.656 Bäume)

Forstkulturwirtschaft – Anlegung eines Urwaldes

Landschaftsschutz – Erstellung 5 großflächiger Blumenwiesen

Landschafschutz – Finanzielle Förderung von Obstbäumen

 

Kommunikation und Kooperation

Gemeinde Walddorfhäslach = Gesellschafter der Klimaschutzagentur, Naturpark Schönbuch  

50/50 Projekt = Bildungsprojekt in Schulen und Kindergärten, Energieeinsparung

Energieberatung für Bürger, kostenfrei jeden Monat

Bürgerversammlungen zu den oben aufgeführten Themen

Zertifizierungen der Kindergärten = u. a. Haus der kleinen Forscher  

Waldkindergarten

Zertifizierungen Schulen = u. a. Fair Trade

Earth Hour am 27.03.2021 20:30 - 21:30 Uhr

Bürgermeisterin = Kommunalpolitische Ehrenämter, u. a. Kreistag RT, Regionalverband NA, Gemeindetag BW Ausschuß Bau und Verkehr, Beiratsvorsitzende der Klimaschutzagentur, …

Rezertifizierung 2018

Erste EEA-Gemeinde im Landkreis Reutlingen – Rezertifizierung erfolgreich gelungen Preisverleihung durch Landesumweltminister am 19. Februar 2019

Walddorfhäslach ist die erste Gemeinde im Landkreis Reutlingen, die im Jahre 2014 mit dem European-Energy-Award ausgezeichnet wurde und vor wenigen Wochen die Rezertifizierung erfolgreich abschließen konnte. Am 17.12.2018 hat das von einem akkreditierten EEA-Auditor eintägig durchgeführte Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren in Walddorfhäslach stattgefunden und am 18.02.2019 konnte im Rahmen der in Tübingen durchgeführten Preisverleihungsveranstaltung die von Landesumweltminister Franz Untersteller erfolgte Auszeichnung durch Bürgermeisterin Silke Höflinger entgegen genommen werden.

Das rechte Bild konnte nach der offiziellen Veranstaltung zusätzlich aufgenommen werden und zeigt von links stellv. Kämmerin Vanessa Wahl, Kämmerin Katja Melzer, Umweltminister Franz Untersteller, Bürgermeisterin Silke Höflinger, Gemeinderätin Ingeborg Streicher und Gemeinderat Olfert Alter. Kämmerei und Bürgermeisterin stellen das EEA-Team. Bewertet wurden zahlreiche Projekte wie bspw. die Städtebau- und Verkehrsraum-neugestaltung des Walddorfer Ortskernes oder der stetig schonende Umgang mit Grund und Boden bei Umlegungsverfahren und im Grundstücksverkehr (Bauverpflichtungen). Walddorfhäslach freut sich sehr, auch in den kommenden 4 Jahren aktives Mitglied der kommunalen Klimaschutzfamilie sein zu dürfen.


Zertifizierung 2014 als erste Gemeinde im Landkreis Reutlingen

Verleihung des European-Energy-Award am 24.02.2015 in der Gottlieb-Daimler-Schule in Sindelfingen durch Herrn Umweltminister Untersteller

Bilder: Herr Minister Franz Untersteller überreicht Frau Bürgermeisterin Silke Höflinger die EEA-Stehle und -urkunde und das Auszeichnungsschild. Auf dem zweiten Bild mit dabei Frau Gemeinderätin Eggensperger und Herr Gemeinderat Alter (beide rechts) sowie Herr Kämmerer Fabian Schäufele.  

Die Gemeinde Walddorfhäslach ist die erste EEA-zertifizierte Gemeinde im Landkreis Reutlingen und über-nimmt damit eine Vorbildfunktion. Am 24.02.2015 hat die Preisverleihung stattgefunden. Der Gemeindename wurde auf Preisstehle und -urkunde richtig geschrieben, allerdings nicht auf dem Auszeichnungsschild. Bür-germeisterin Silke Höflinger nimmt es gelassen: „Wichtig ist, daß wir die Zertifizierung erfolgreich bestanden haben. Alles andere ist heilbar.“ Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat bereits ein neues Schild bestellt. Weitere Informationen über den EEA folgen.


Allgemeine Informationen zur EEA

 

Der Award

Das Qualitätsmanagementverfahren

Punktesystem

Zertifizierungsschritte

 

Übersicht über die einzelnen Maßnahmenbereiche

Maßnahmenbereich 1: Entwicklungsplanung / Raumordnung

Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren.

Die Maßnahmen reichen von einem energie- und klimapolitischen Leitbild mit Absenkpfad über eine Festlegung im Bereich der Bauleitplanung, von städtebaulichen Wettbewerben, verbindlichen Instrumenten beim Grundstücks(ver-)kauf, der Baubewilligung bis hin zur Energieberatung von Bauinteressenten.

 

Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen

In diesem Bereich können die Kommunen direkte Einspareffekte für den kommunalen Haushalt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebestandes erzielen. Die Maßnahmen reichen von der Bestandsaufnahme über das Energiecontrolling und -management bis hin zu Hausmeisterschulungen und speziellen Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung.

 

Maßnahmenbereich 3: Versorgung, Entsorgung

Der gesamte Bereich Ver- und Entsorgung wird in enger Kooperation mit kommunalen Energie-, Abfall- und Wasserbetrieben oder auch mit überregionalen Energieversorgern entwickelt. Partnerschaften im Sinne von Public – Private – Partnership zur Organisation und Finanzierung der Maßnahmen entstehen gerade in diesen Bereichen.
Die Maßnahmen reichen von der Optimierung der Energielieferverträge, der Verwendung von Ökostrom, der Tarifstruktur, Nah- und Fernwärmeversorgung, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme aus Abfall und Abwasser bis hin zur Regenwasserbewirtschaftung.

 

Maßnahmenbereich 4: Mobilität

In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, welche Bürger ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Verkehrsträger umzusteigen. Es geht also um Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fußwegen führen.

Die Maßnahmen reichen von Informationskampagnen und -veranstaltungen, der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes sowie der Planung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bis hin zur Parkraumbewirtschaftung, Temporeduzierung und Gestaltung des öffentlichen Raumes bis hin zum Mobilitätsverhalten der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kommunalen Fuhrparks.

 

Maßnahmenbereich 5: Interne Organisation

Die Kommune kann im Bereich ihrer internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren gemeinsam verantwortet und vorangebracht wird. Hierzu gehört die Bereitstellung personeller Ressourcen, die Umsetzung eines Aktivitätenprogramms, Weiterbildungsmaßnahmen, das Beschaffungswesen aber auch die Entwicklung und Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen.

 

Maßnahmenbereich 6: Kommunikation, Kooperation

Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Verbrauchsverhalten Dritter abzielen z.B. von privaten Haushalten, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Schulen, Gewerbetreibenden, Wohnungsbaugesellschaften u.a..

Hierzu gehören Informationsaktivitäten angefangen bei Pressearbeit, Broschüren, Veranstaltungen bis hin zur Etablierung von Energietischen mit energie- und klimapolitisch relevanten und interessierten Akteuren. Dazu zählen auch Projekte in Schulen, die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen, die Durchführung von Wettbewerben und das Auflegen kommunaler Förderprogramme.

Auch zählen zu diesem Bereich alle Aktivitäten, die die Kommunen über ihre Stadt- und Gemeindegrenze hinweg im Sinne eines interkommunalen Erfahrungsaustausches in gemeinsamen Projekten mit anderen Kommunen umsetzt.


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