Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“

Öffentliche Bekanntmachungen


Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach

Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach, Teil Walddorfhäslach – 4. Änderung

- Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September 2024 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Zudem hat der Gemeinsame Ausschuss die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem nachfolgenden Lageplan vom 01. Juli 2024 entnommen werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie der Begründungsentwurf und der Entwurf des Umweltberichts werden in der Zeit von Montag, 23. September 2024, bis einschließlich Freitag, 25. Oktober 2024, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Entwürfe sind während des vorgenannten Zeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Pliezhausen (www.pliezhausen.de) sowie der Gemeinde Walddorfhäslach (www.walddorfhaeslach.com) abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese erfolgt während des vorgenannten Zeitraums bei der Gemeindeverwaltung Pliezhausen, Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen sowie der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach, jeweils während den üblichen Öffnungszeiten. In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung; die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (info@pliezhausen.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

 

Umweltbericht Büro StadtLandFluss, 05. Juli 2024

Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter sowie voraussichtliche Konflikte in Verbindung mit der Änderung:

2.1.1 Schutzgut Biotope und Arten

2.1.2 Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild

2.1.3 Schutzgut Klima und Luft

2.1.4 Schutzgut Boden

2.1.5 Schutzgut Wasser

2.2.1 Schutzgut Mensch (inkl. Erholung)

2.2.2 Kultur- und Sachgüter

2.2.3 Schutzgut „Fläche“

2.3 Wechselwirkungen

2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Maßnahme

3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation des Eingriffs

4 Alternativen und Auswahlgründe

5 Umweltüberwachung (Monitoring)

 

Umweltbezogene Stellungnahme Landratsamt Reutlingen, 22. August 2024

Hinweise des Kreislandwirtschaftsamts zur Rechtslage sowie Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen mit Blick auf landwirtschaftliche Belange

 

Pliezhausen, den 11. September 2024
gez. Christof Dold, Bürgermeister


Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 10.09.2024

Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses findet am Dienstag, 10. September 2024, um 19.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Pliezhausen statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Die öffentlichen Sitzungsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Pliezhausen unter "Bürger- & Ratsinformationssystem".

Tagesordnung:

1.
Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach
Teil Walddorfhäslach – 4. Änderung
- Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

2.
Mitteilungen, Sonstiges


Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach

Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach, Teil Walddorfhäslach – 4. Änderung – Aufstellungsbeschluss – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juni 2024 beschlossen, den Gemeinsamen Flächennutzungsplan, Teil Walddorfhäslach, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern; zudem hat der Gemeinsame Ausschuss die Änderungsentwürfe festgestellt. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem nachfolgenden Lageplan vom 01. Juli 2024 entnommen werden.

  1. Anlass und Ziel der Änderung

Die Gemeinde Walddorfhäslach beabsichtigt am Gewerbegebietsstandort „Moldex/Metric“ im Ortsteil Walddorf auf Antrag die Erweiterung gewerblich genutzter Flächen. Zur Erweiterung der gewerblichen Flächen beabsichtigt die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Derzeit wird etwas mehr als die Hälfte der geplanten Fläche im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das Plangebiet umfasst in Gänze ca. 0,8 ha. Ca. 0,5 ha werden im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche festgelegt sowie ca. 0,3 ha als Gewerbegebietsfläche. Zielsetzung der Planung ist insbesondere die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung des örtlich, regional und darüber hinaus bedeutsamen Gewerbebetriebes Moldex / Metric. Durch die Flächennutzungsplanänderung können an geeigneter Stelle im Gemeindegebiet weitere Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden.

  1. Verfahren

Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine Fläche zwischen dem Furtweg und dem Zubringer der Tübinger Straße auf die B27 für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet werden. Es ist die Erweiterung des örtlich bedeutsamen Gewerbebetriebes Moldex / Metric nördlich des Furtwegs geplant.

Zur Umsetzung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pliezhausen/Walddorfhäslach, Teil Walddorfhäslach vorgesehen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren geändert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans hat gem. §3 Abs.1 BauGB im Zeitraum vom 10.11.2023-11.12.2023 stattgefunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB für die Teiländerung fand statt im Zeitraum vom 02.05.2024 bis zum 31.05.2024.

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie der Begründungsentwurf und der Entwurf des Umweltberichts werden in der Zeit von Montag, 22. Juli 2024, bis einschließlich Freitag, 23. August 2024, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Entwürfe sind während des vorgenannten Zeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Pliezhausen (www.pliezhausen.de) sowie der Gemeinde Walddorfhäslach (www.walddorfhaeslach.com) abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese erfolgt während des vorgenannten Zeitraums bei der Gemeindeverwaltung Pliezhausen, Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen sowie der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach, jeweils während den üblichen Öffnungszeiten. In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung; die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (info@pliezhausen.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Pliezhausen, den 01. Juli 2024, gez. Christof Dold, Bürgermeister


Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“

Mitteilungsblatt vom 25.04.2024

Öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“ nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 02.05.2024 bis 31.05.2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Auslegung:
Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt demnach mit der Begründung sowie dem Umweltbericht vom 02.05.2024 bis zum 31.05.2024 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 8, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Öffnungszeiten, aus. Außerdem können die Unterlagen ab dem 02.05.2024 bis zum 31.05.2024 auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach unter www.walddorfhaeslach.com eingesehen werden.

Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 31.05.2024, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Außerdem können Stellungnahmen auf elektronischen Weg an bauamt@walddorfhaeslach.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 02.05.2024 informieren.

Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin

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