Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
„Brunnfeldstraße, 1. Änderung“
Aufstellung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brunnfeldstraße“ (seit 16.01.2025 in Kraft) sollte kurzfristig Wohnraum bereitgestellt werden. Das betreffende Gebiet befindet sich aktuell in der weiteren Planung zur Erschließung und Vermarktung.
Trotz der erst kürzlich erlangten Rechtskraft des ursprünglichen Plans machen aktuelle Entwicklungen eine zeitnahe Änderung erforderlich: Die Nachfrage hat sich deutlich in Richtung kompakter, wirtschaftlich tragfähiger Wohnformen verschoben. Angesichts gestiegener Baukosten und anhaltender Inflation ist der Bau freistehender Einfamilienhäuser für viele nicht mehr realisierbar oder vermarktbar.
Ziel der Planänderung ist eine moderate Nachverdichtung innerhalb der bereits festgesetzten Wohnbauflächen, ohne Ausweitung der versiegelbaren Fläche. Dadurch kann das Gebiet wirtschaftlicher erschlossen werden, da die Erschließungskosten pro Wohneinheit sinken. Dies verbessert die Realisierbarkeit des Vorhabens und sichert eine zeitnahe Umsetzung.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb des Wohngebietes und für eine geordnete Erschließung der Bebauung ist daher die Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnfeldstraße, 1. Änderung“ erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brunnfeldstraße, 1. Änderung“ umfasst eine Fläche von ca. 1,75 ha, wie sie sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planskizze ergibt.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstück Nr. 447, 449, 450, 452, 454, 461, 463, 464, 465 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 430/3 (Brunnfeldstraße), 455 und 459.
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbelange, jeweils mit Datum vom 17.07.2025 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Untersuchungen und Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Walddorfhäslach unter www.walddorfhaeslach.com à öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht im Zeitraum von je einschließlich
24.07.2025 bis 19.09.2025
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Brunnfeldstraße, 1. Änderung“ auch im Rathaus, Hauptstraße 9/EG, 72141 Walddorfhäslach, für jedermann zugänglich öffentlich aus.
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag, Mittwoch 8:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 11:30 Uhr und 15:30 – 18:30 Uhr
Donnerstag 7:30 – 11:30 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Die Gemeinde Walddorfhäslach führt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen werden im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:
- Relevanzprüfung zum Artenschutz, Büro StadtLandFluss, Stand: 27.02.2024
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Büro StadtLandFluss, Stand: 24.09.2024
- Natura2000-Vorprüfung, Büro StadtLandFluss, Stand: 24.09.2024
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Stand: 18.09.2024
- Beurteilung der Geruchsimmissionen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Stand: 23.09.2024
- Umweltbericht, Büro Blank Landschaftsarchitekten, im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Brunnfeldstraße“, Stand 26.09.2024/19.11.2024
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Walddorfhäslach über folgende Emailadresse abgegeben werden: bauamt@walddorfhaeslach.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Walddorfhäslach, den 25.07.2025
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Abgrenzung
Städtebaulicher Entwurf
Planteil
Textteil
Begründung
Umweltbelange
Umweltbericht
Immissionen Schall
Immissionen Geruch
Spezielle Artenschutzprüfung
Inkrafttreten
des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
„Brunnfeldstraße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2024 den Bebauungsplan „Brunnfeldstraße“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB treten der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brunnfeldstraße“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend sind die Planzeichnung, der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, die Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung mit Stand vom 19.12.2024 sowie der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vom 26.09.2024 / 19.11.2024.
Die Lage und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan.
Einsehbarkeit der Planunterlagen
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können auf der Homepage der Gemeinde Walddorfhäslach eingesehen werden unter https://www.walddorfhaeslach.com/.
Außerdem können die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, Erdgeschoss (Bauamt), während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag 8:30 – 11:30 Uhr und Dienstagnachmittag 15:30 – 18:30 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erhalten.
Die DIN 18920, DIN 4109-1:2018-01, DIN 4109-1: 2018-01, DIN 19639, DIN 19731, DIN 18915, DIN EN 1997-2, DIN 4020 und die DIN 18920, auf die im Textteil des Bebauungsplans verwiesen wird, werden im Rathaus der Gemeinde Walddorfhäslach zur Einsichtnahme für Jedermann bereitgehalten.
Hinweis
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Walddorfhäslach, den 16.01.2025
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brunnfeldstraße“ sowie Weiterführung des Verfahrens gemäß § 215a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das nach § 13 b BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Brunnfeldstraße“ gemäß § 215 a BauGB weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf „Brunnfeldstraße“ einschließlich Textteil und Begründung inklusive Umweltbericht mit Datum vom 26.09.2024 und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Die positive Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre in der Region führt auch in der Gemeinde Walddorfhäslach zu einer kontinuierlichen und regen Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere auch in Bezug auf familiengerechte Wohnformen. Um dem Bedarf gerecht zu werden, stehen der Gemeinde jedoch keine nennenswerten Flächenpotenziale mehr zur Verfügung, die zeitnah entwickelt werden können. Die Gemeinde hat derzeit nur noch wenige private Baugrundstücke für eine Wohnbebauung zur Verfügung und kann deshalb kaum den Bedarf an Wohnbauflächen abdecken.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes und für eine geordnete Erschließung der Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnfeldstraße“ erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnfeldstraße“ umfasst eine Fläche von 2,2 ha und wird wie folgt begrenzt:
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils mit Datum vom 26.09.2024, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen und Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Walddorfhäslach unter https://www.walddorfhaeslach.com/bauen-umwelt/bebauungsplanverfahren/oeffentliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht im Zeitraum von je einschließlich
07.10.2024 bis 05.11.2024
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Brunnfeldstraße“ auch im Rathaus Walddorfhäslach, Bauamt - EG, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach für jedermann zugänglich öffentlich aus.
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag, Mittwoch 8:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 11:30 Uhr und 15:30 – 18:30 Uhr
Donnerstag 7:30 – 11:30 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Die Gemeinde Walddorfhäslach führt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.
Maßgebend sind folgende Unterlagen:
Der Bebauungsplanentwurf und Satzung über örtliche Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Datum vom 26.09.2024 sowie der Umweltbericht mit Datum vom 26.09.2024.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen werden im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:
- Relevanzprüfung zum Artenschutz, Büro StadtLandFluss, Stand: 27.02.2024
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Büro StadtLandFluss, Stand: 24.09.2024
- Natura2000-Vorprüfung, Büro StadtLandFluss, Stand: 24.09.2024
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Stand: 18.09.2024
- Beurteilung der Geruchsimmissionen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Stand: 23.09.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht und Begründung zum Bebauungsplan „Brunnfeldstraße“ sowie Stellungnahmen aus informeller Behördenbeteiligung mit Informationen zu Umweltzustand und Auswirkungen der Planung auf:
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Habitate, Biotopstrukturen, Natura 2000 (insbes. Vogelschutzgebiet), FFH-Gebiet, Artenspektrum, geschützte Biotope, Naturdenkmal, Schutzgebiete, Baumarten der Pflanzenliste, Gehölzrodungen, Hecken, Streuobstbestand, Pflanzgebote, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Artenschutz insbesondere Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Totholzkäfer, Dicke Trespe, Schmetterlinge).
- Schutzgut Wasser (Grundwasserschutz, Grundwasserneubildung, Schadstoffgefährdung, Niederschlagswasser, Abwasser, Schmutzwasser, Versickerung, Rückhaltung/Rückhaltefähigkeit, Ableitung in ein Gewässer, Entwässerungssystem, Zisterne, Dachbegrünung, wasserdurchlässige Beläge, Hydrogeologie, Wasserkreislauf).
- Schutzgut Klima und Luft (Klimawandel, Klimaanpassung, Klimaschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigungen, Lüftungseinrichtungen Solarenergienutzung, Starkregenereignisse, Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftströme, Kleinklima)
- Schutzgut Boden und Fläche (Bodenschutz, Bodenfunktionen, Bodenfruchtbarkeit, Bodendenkmäler, Bodenschätzung, Bodenbewertung, Bodenkarte, Bodengesellschaften, Bodenmaterial, Bodenwert, Bodenwertgewinn, Filter und Puffer für Schadstoffe, Geologie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Bodentypen, Bodennutzung, Bodenschutz, Geothermie, Bergbau, Flächenverbrauch, Innen- vor Außenentwicklung, Altlasten, Versiegelungen, überbaubare Flächen, Erdmassenausgleich, flächensparendes Bauen, Zerschneidung)
- Schutzgut Landschafts- und Ortsbild (Naturraum, Denkmalschutz, Gebäudehöhen, Erholungseinrichtungen, Landschaftselemente)
- Schutzgut Mensch/Erholung/Gesundheit (Wohnqualität, Wohnumfeld, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Erholungsflächen, Zugänglichkeiten, Landschafts-/Siedlungsstrukturen, Naherholung, Straßenverkehrslärm, Schallschutz, Geruchsimmissionen, Verkehrsanbindung, Erholungsqualität, Landschaftsbild)
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bau-, Boden-, Kulturdenkmäler)
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Biotopkartierung, Habitatkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und -bilanzierung, Informationen zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
Lärmgutachten
- Straßenverkehrslärm, Schallschutz
Geruchsgutachten
- Geruchsimmissionen
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung
- Begehung, Untersuchung Lebensräume geschützter/planungsrelevanter Arten, Obstbaumbestand
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Walddorfhäslach über folgende Emailadresse abgegeben werden: bauamt@walddorfhaeslach.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Walddorfhäslach, den 02.10.2024
Gez.Silke Höflinger, Bürgermeisterin
Abgrenzungsplan (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Abwägungstabelle TöB § 215a (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Städtbauliches Konzept (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Planzeichnung Entwurf geändert am 27.09.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Textteil geändert am 27.09.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Begründung geändert am 27.09.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
UB mit GOP (pdf-Datei nicht barrierefrei)
HPA Relevanzprüfung zum Artenschutz (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Spezielle artenschutzrechliche Prüfung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Natur2000VP (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Schalltechnische Untersuchung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Beurteilung der Geruchsimmissionen (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Begründung zum Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung nach § 33a Abs. 2 NatSchG für geschützte Streuobstwiesen (pdf-Datei nicht barrierefrei)


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