Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brunnfeldstraße“ sowie Weiterführung des Verfahrens gemäß § 215a BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das nach § 13 b BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Brunnfeldstraße“ gemäß § 215 a BauGB weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf „Brunnfeldstraße“ einschließlich Textteil und Begründung inklusive Umweltbericht mit Datum vom 26.09.2024 und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die positive Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre in der Region führt auch in der Gemeinde Walddorfhäslach zu einer kontinuierlichen und regen Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere auch in Bezug auf familiengerechte Wohnformen. Um dem Bedarf gerecht zu werden, stehen der Gemeinde jedoch keine nennenswerten Flächenpotenziale mehr zur Verfügung, die zeitnah entwickelt werden können. Die Gemeinde hat derzeit nur noch wenige private Baugrundstücke für eine Wohnbebauung zur Verfügung und kann deshalb kaum den Bedarf an Wohnbauflächen abdecken.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes und für eine geordnete Erschließung der Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnfeldstraße“ erforderlich.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnfeldstraße“ umfasst eine Fläche von 2,2 ha und wird wie folgt begrenzt:

Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils mit Datum vom 26.09.2024, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen und Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Walddorfhäslach unter https://www.walddorfhaeslach.com/bauen-umwelt/bebauungsplanverfahren/oeffentliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht im Zeitraum von je einschließlich

07.10.2024 bis 05.11.2024

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Brunnfeldstraße“ auch im Rathaus Walddorfhäslach, Bauamt - EG, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach für jedermann zugänglich öffentlich aus.

 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag, Mittwoch 8:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 11:30 Uhr und 15:30 – 18:30 Uhr
Donnerstag 7:30 – 11:30 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

 

Die Gemeinde Walddorfhäslach führt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch.

 

Maßgebend sind folgende Unterlagen:

Der Bebauungsplanentwurf und Satzung über örtliche Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Datum vom 26.09.2024 sowie der Umweltbericht mit Datum vom 26.09.2024.

 

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen werden im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:

  • Relevanzprüfung zum Artenschutz, Büro StadtLandFluss, Stand: 27.02.2024
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Büro StadtLandFluss, Stand: 24.09.2024
  • Natura2000-Vorprüfung, Büro StadtLandFluss, Stand: 24.09.2024
  • Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Stand: 18.09.2024
  • Beurteilung der Geruchsimmissionen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Stand: 23.09.2024

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht und Begründung zum Bebauungsplan „Brunnfeldstraße“ sowie Stellungnahmen aus informeller Behördenbeteiligung mit Informationen zu Umweltzustand und Auswirkungen der Planung auf:

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Habitate, Biotopstrukturen, Natura 2000 (insbes. Vogelschutzgebiet), FFH-Gebiet, Artenspektrum, geschützte Biotope, Naturdenkmal, Schutzgebiete, Baumarten der Pflanzenliste, Gehölzrodungen, Hecken, Streuobstbestand, Pflanzgebote, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Artenschutz insbesondere Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Totholzkäfer, Dicke Trespe, Schmetterlinge).
  • Schutzgut Wasser (Grundwasserschutz, Grundwasserneubildung, Schadstoffgefährdung, Niederschlagswasser, Abwasser, Schmutzwasser, Versickerung, Rückhaltung/Rückhaltefähigkeit, Ableitung in ein Gewässer, Entwässerungssystem, Zisterne, Dachbegrünung, wasserdurchlässige Beläge, Hydrogeologie, Wasserkreislauf).
  • Schutzgut Klima und Luft (Klimawandel, Klimaanpassung, Klimaschutz, Luftschadstoffe, Luftverunreinigungen, Lüftungseinrichtungen Solarenergienutzung, Starkregenereignisse, Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftströme, Kleinklima)
  • Schutzgut Boden und Fläche (Bodenschutz, Bodenfunktionen, Bodenfruchtbarkeit, Bodendenkmäler, Bodenschätzung, Bodenbewertung, Bodenkarte, Bodengesellschaften, Bodenmaterial, Bodenwert, Bodenwertgewinn, Filter und Puffer für Schadstoffe, Geologie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Bodentypen, Bodennutzung, Bodenschutz, Geothermie, Bergbau, Flächenverbrauch, Innen- vor Außenentwicklung, Altlasten, Versiegelungen, überbaubare Flächen, Erdmassenausgleich, flächensparendes Bauen, Zerschneidung)
  • Schutzgut Landschafts- und Ortsbild (Naturraum, Denkmalschutz, Gebäudehöhen, Erholungseinrichtungen, Landschaftselemente)
  • Schutzgut Mensch/Erholung/Gesundheit (Wohnqualität, Wohnumfeld, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Erholungsflächen, Zugänglichkeiten, Landschafts-/Siedlungsstrukturen, Naherholung, Straßenverkehrslärm, Schallschutz, Geruchsimmissionen, Verkehrsanbindung, Erholungsqualität, Landschaftsbild)
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bau-, Boden-, Kulturdenkmäler)
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Biotopkartierung, Habitatkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und -bilanzierung, Informationen zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

Lärmgutachten

  • Straßenverkehrslärm, Schallschutz

Geruchsgutachten

  • Geruchsimmissionen

Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung

  • Begehung, Untersuchung Lebensräume geschützter/planungsrelevanter Arten, Obstbaumbestand

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Walddorfhäslach über folgende Emailadresse abgegeben werden: bauamt@walddorfhaeslach.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Walddorfhäslach, den 02.10.2024
Gez.Silke Höflinger, Bürgermeisterin

Abgrenzungsplan (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Abwägungstabelle TöB § 215a (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Städtbauliches Konzept (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Planzeichnung Entwurf geändert am 27.09.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Textteil geändert am 27.09.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Begründung geändert am 27.09.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
UB mit GOP (pdf-Datei nicht barrierefrei)
HPA Relevanzprüfung zum Artenschutz (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Spezielle artenschutzrechliche Prüfung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Natur2000VP (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Schalltechnische Untersuchung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Beurteilung der Geruchsimmissionen (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Begründung zum Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung nach § 33a Abs. 2 NatSchG für geschützte Streuobstwiesen (pdf-Datei nicht barrierefrei)

 



Zuständigkeit

» Bürgermeisterin Höflinger, Silke
Bürgermeisterin Silke Höflinger
Hauptstraße 9
 72141 Walddorfhäslach

07127/9266-900
07127/9266-001


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