Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplanänderung "Nördlich und südlich der Landstraße L 373, Teilbereich Unteres westliches Brunnfeld – Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/9"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Nördlich und südlich der Landstraße L 373, Teilbereich Unteres westliches Brunnfeld – Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/9" nach § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.10.2024 bis 08.11.2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans "Nördlich und südlich der Landstraße L 373, Teilbereich Unteres westliches Brunnfeld – Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/9" Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung vom 10.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 8, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Öffnungszeiten, aus.
Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.11.2024, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 10.10.2024 informieren.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen werden.
Walddorfhäslach, 02.10.2024
Gez.: Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Schriftlicher Teil (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Begründung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Planzeichnung (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Zuständigkeit
72141 Walddorfhäslach
07127/9266-900
07127/9266-001
silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de
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