Bebauungsplan "Moldex / Metric – Erweiterung 2023"

Öffentliche Bekanntmachungen


Mitteilungsblatt vom 25.04.2024

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“, nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.04.2024 bis 31.05.2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 den Bebauungsplan „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Auslegung:
Bezugnehmend auf die bereits veröffentlichte Mitteilung zur Auslegung der Unterlagen des Bebauungsplans „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“ vom 04.04.2024 möchten wir Sie darüber informieren, dass den Planungsunterlagen auch der Umweltbericht sowohl bei der Auslegung als auch im Internet auf der gemeindlichen Homepage beiliegt. Der Form halber wird die Auslegungsfrist um zwei Wochen verlängert.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt demnach mit der Begründung sowie dem Umweltbericht seit dem 12.04.2024 bis zum 31.05.2024 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 8, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Öffnungszeiten, aus. Außerdem können die Unterlagen seit dem 12.04.2024 bis zum 31.05.2024 auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach unter www.walddorfhaeslach.com eingesehen werden.

Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 31.05.2024, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Außerdem können Stellungnahmen auf elektronischen Weg an bauamt@walddorfhaeslach.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger seit dem 12.04.2024 informieren.

Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin

 

Begründung - Stand 26.03.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Textteil - Stand 26.03.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Planzeichnung - Stand 26.03.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)
Umweltbericht - Stand 26.03.2024 (pdf-Datei nicht barrierefrei)


Mitteilungsblatt vom 04.04.2024

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“, nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.04.2024 bis 13.05.2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 den Bebauungsplan „Moldex/Metric – Erweiterung 2023“ Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung vom 12.04.2024 bis 13.05.2024 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 8, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Öffnungszeiten, aus.

Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 13.05.2024, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 12.04.2024 informieren.

Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin

 


(Mitteilungblatt vom 02.07.2023)

Planzeichnung
Textteil
Begründung
Schalltechnische Untersuchung
Relevanzprüfung Artenschutz
Erläuterung Entwässerungskonzept
Kampfmittelgutachten
Planzeichnung FNP
Begründung zur Änderung des FNP
Vorentwurf Umweltbericht

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Moldex / Metric – Erweiterung 2023" nach § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.11.2023 bis 11.12.2023. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 26.10.2023 die frühzeitige Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans " Moldex / Metric – Erweiterung 2023" Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Abdruck: Geltungsbereich des Bebauungsplans "Moldex / Metric – Erweiterung 2023“

Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt vom 10.11.2023 bis 11.12.2023 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 8, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Öffnungszeiten, aus.

Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11.12.2023, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 10.11.2023 informieren.

Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin


Zuständigkeit

» Bürgermeisterin Höflinger, Silke
Bürgermeisterin Silke Höflinger
Hauptstraße 9
 72141 Walddorfhäslach

07127/9266-900
07127/9266-001


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