Bebauungspläne und Satzungen
Bebauungspläne (in Bearbeitung)
Die Bebauungspläne stehen leider noch nicht vollständig digital auf unserer Homepage zur Verfügung
wir arbeiten mit Nachdruck an deren Erfassung
Bebauungsplan "Kürnsteig - Änderung für die Flst. Nrn. 612/1, 612/2, 612/3, 612/4, 613, 613/1, 614 und 618/1"
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 und 3 Einholung und Abwägung der
1. Stellungnahmen vom 19.05.2022
2. Planzeichnung und Anhang vom 19.05.2022
3. Textteil vom 19.05.2022
4. Begründung vom 19.05.2022
Auslegung vom 03.06.2022 bis 20.06.2022
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Bebauungsplan "Senioren- und Altenpflegewohnheim Gustav-Werner-Stift BA II"
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 und 3.
1. Planzeichnung vom 14.07.2022
2. Textteil vom 14.07.2022
3. Begründung vom 14.07.2022
4. Fachgutachten Artenschutz vom Juni 2022
5. Fachgutachten Lärmschutz vom 27.08.2021
6. Umweltbezogene Stellungnahme
Auslegung vom 29.07.2022 bis 30.08.2022
Satzungen (in Bearbeitung)
(Retentionszisternensatzung, Nebenanlagensatzung, Satzung über die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Stellplätzen, Freiflächengestaltungssatzung)
Retentionszisternensatzung
SATZUNG über das Sammeln und Verwenden
von Niederschlags- / Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach I
- Retentionszisternensatzung –
Effiziente Kanalnetzbewirtschaftung
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Verfahrensvermerke
SATZUNG über das Sammeln und Verwenden
von Niederschlags- / Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II
- Retentionszisternensatzung –
Effiziente Kanalnetzbewirtschaftung
Schriftlicher Teil
Planzeichung
Verfahrensvermerke
Hinweis auf Nebenanlagensatzung
Für die Errichtung von Nebenanlagen sind die Vorgaben der diesbezüglichen Ortsatzung einzuhalten. Wesentliche Inhalte der Satzung sind:
Nebenanlagen (§ 9 (1) 4 BauGB i.V.m. § 14 BauNVO)
Definition Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne dieser Satzung sind offene und geschlossene Nebenanlagen in Gebäudeform sowie befestigte Brennholzlagerplätze.
Nebenanlagen sind bis zu einem umbauten Raum von insgesamt 40 m3 in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße auf dem Baugrundstück bzw. den Teilgrundstücksflächen zulässig.
Dabei gilt im Einzelnen:
Bei Baugrundstücken bis 299 m2 Grundstücksfläche sind Nebenanlagen bis 20 m3 zulässig.
- Bei Baugrundstücken von 300 m2 bis 499 m2 Grundstücksfläche sind Nebenanlagen bis 30 m3 zulässig.
- Bei Baugrundstücken ab 500 m2 Grundstücksfläche sind Nebenanlagen bis 40 m3 zulässig.
Hierbei erfolgt die Bemessung der Kubatur unter der Einrechnung aller Nebenanlagen auf dem Baugrundstück, bzw. der Teilgrundstücksflächen.
Zur öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Abstand von mindestens 2,50 m einzuhalten (siehe Skizze). Bei Nebenanlagen mit einem Raumvolumen unter 10 m3 und einer Höhe von max. 1,20 m (kumulativ) kann als Ausnahme ein Mindestabstand von 1,50 m zugelassen werden. Der Mindestabstand gilt im Einzelfall nicht für die der Ver- und Entsorgung des Gebiets dienenden Nebenanlagen (z.B. Schaltschränke).
- 9 (1) 2a BauGB: Abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen
Nebenanlagen dürfen auf Abstandsflächen angrenzender Wohngebäude (die nicht auf demselben Flurstück stehen) nur errichtet werden, wenn sie mindestens 2,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt sind (siehe Skizze).
Flachdächer sind ab einer Kubatur von 5m³ zu begrünen.
Nebenanlagensatzung Häslach
"Satzung über die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Ortsteil Häslach Süd"
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
"Satzung über die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Ortsteil Häslach Nord"
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Garagen-, Carport- und Stellplatzsatzung
Neufassung der "Satzung über die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Stellplätzen"
im Ortsteil Häslach / Bereich I
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Neufassung der "Satzung über die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Stellplätzen"
im Ortsteil Häslach / Bereich II
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Freiflächengestaltungssatzung
Satzung über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen im Ortsteil Häslach – Teilbereich Nord
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Freiflächengestaltungssatzung vom 20.04.2022
- Geltungsbereich vom 20.04.2022
- Pflanzliste vom 20.04.2022
- Wasserdurchlässige Beläge (Materialien, Pflasterbeläge und Verlegungsformen) vom 20.04.2022
- Beispielhaftes Bildmaterial vom 20.04.2022
Auslegung vom 03.06.2022 bis 04.07.2022
Satzung über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen im Ortsteil Häslach – Teilbereich Süd
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Freiflächengestaltungssatzung vom 20.04.2022
- Geltungsbereich vom 20.04.2022
- Pflanzliste vom 20.04.2022
- Wasserdurchlässige Beläge (Materialien, Pflasterbeläge und Verlegungsformen) vom 20.04.2022
- Beispielhaftes Bildmaterial vom 20.04.2022
Auslegung vom 03.06.2022 bis 04.07.2022
Retentionszisternensatzung
SATZUNG über das Sammeln und Verwenden
von Niederschlags- / Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf I
- Retentionszisternensatzung –
Effiziente Kanalnetzbewirtschaftung
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Verfahrensvermerke
SATZUNG über das Sammeln und Verwenden
von Niederschlags- / Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II
- Retentionszisternensatzung –
Effiziente Kanalnetzbewirtschaftung
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Verfahrensvermerke
Nebenanlagensatzung
"Satzung über die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Ortsteil Walddorf Ost"
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
"Satzung über die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Ortsteil Walddorf West"
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Garagen-, Carport- und Stellplatzsatzung
Neufassung der "Satzung über die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Stellplätzen
im Ortsteil Walddorf / Bereich I"
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Neufassung der "Satzung über die Zulässigkeit von Garagen, Carports und Stellplätzen
im Ortsteil Walddorf / Bereich II"
Schriftlicher Teil
Planzeichnung
Freiflächengestaltungssatzung
Satzung über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen im Ortsteil Walddorf – Teilbereich Ost Öffentliche Auslegung
-
Öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Freiflächengestaltungssatzung vom 20.04.2022
- Geltungsbereich vom 20.04.2022
- Pflanzliste vom 20.04.2022
- Wasserdurchlässige Beläge (Materialien, Pflasterbeläge und Verlegungsformen) vom 20.04.2022
- Beispielhaftes Bildmaterial vom 20.04.2022
Auslegung vom 03.06.2022 bis 04.07.2022
Satzung über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen im Ortsteil Walddorf – Teilbereich West Öffentliche Auslegung
-
Öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Freiflächengestaltungssatzung vom 20.04.2022
- Geltungsbereich vom 20.04.2022
- Pflanzliste vom 20.04.2022
- Wasserdurchlässige Beläge (Materialien, Pflasterbeläge und Verlegungsformen) vom 20.04.2022
- Beispielhaftes Bildmaterial vom 20.04.2022
Auslegung vom 03.06.2022 bis 04.07.2022
Aktuelles

Grußwort von
Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Gemeinderats-
sitzungen 2023
Informationen zur
Festsetzung der
Grundsteuer 2023
50 Jahre
Walddorfhäslach
Postfiliale Walddorfhäslach
Die Postfiliale wird im Frühjahr 2023 (vorauss. April 2023) in der Haidlinsgasse 13 eröffnet. Weitere Infos folgen entsprechend.
RSV-Fahrkartenverkauf
seit 01.07.2022 übergangsweise während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus.
Die Fahrkarten können nur im Bargeldzahlungsverkehr erworben werden. EC-Zahlung ist nicht möglich.
Bodenrichtwerte 2022
jetzt hier verfügbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Infotafel
wichtige Rufnummern für den Notfall
Schnell- und
Reparaturmeldungen
Keine
Wohnbauplätze
mehr vorhanden
Bürgerauto
Informationen zur Nutzung und Buchung
Häckselplatz
Öffnungszeiten
Mitfahrportal
Gemeinde sucht Wohnraum
Mitteilungsblatt
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Öffnungszeiten
Rathaus Walddorfhäslach:
Mo., Di., und Mi.
08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Ortsverwaltung Häslach:
Dienstag |
08:00 bis 10:00 Uhr 14:30 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 10:00 Uhr |
Bürgersprechstunde
von Bürgermeisterin
Silke Höflinger
Häslach: Jederzeit nach Vereinbarung
Di. 14:30 bis 16:00 Uhr
Walddorf:
Di. 16:30 bis 18:30 Uhr
wichtige Telefonnummern:
Polizei-Notruf: 110
Notarzt-Notruf: 112
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst: 116 117
Nothilfe-SMS für Sprach- und Hörgeschädigt
Nähere Infos finden Sie hier:
Nothilfe-SMS Anleitung
Nothilfe-SMS Flyer
Nothilfe-SMS Verhaltenshinweis