Telekommunikation/Breitband


Breitbandausbau - Aktueller Sachstand - 21.02.2024

Sehr verehrte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten drei Jahren haben wir im Rahmen unserer öffentlichen Gemeinderatssitzungen, den Neujahrsempfängen und den zu diesem Thema anberaumten Bürgerversammlungen, so zuletzt am 05.10.2023, über die einzelnen Verfahrensschritte, die Besonderheiten der Fördersystematik, die aktuell laufenden Ausbaumaßnahmen sowie über die verschiedenen Herausforderungen und möglichen Problemstellungen bei diesem großen Projekt berichtet. Letzteres betrifft vor allem die förderfähigen und nicht förderfähigen Hausanschlüsse, deren Zustandekommen nochmals wie nachfolgend dargestellt erläutert werden soll.

Für den örtlichen Breitbandausbau haben wir in den Jahren 2020 und 2021 frühzeitig Fördermittelanträge gestellt. Hierfür sind sogenannte Markterkundungsverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird nicht von den Kommunen selbst, sondern von den hierfür eingerichteten kommunalen Zweckverbänden - in unserem Fall ist das der Zweckverband Komm.Pakt.Net – durchgeführt. Hierbei werden die Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, die in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde angebotenen und bestehenden Datenübertragungsleistungen offenkundig anzugeben.

Bei der Förderantragstellung unterscheidet man die Gebiete (Flecken) mit unterschiedlichen Datenübertragungsleistungen wie folgt, wobei die schwarzen Flecken nicht förderfähig sind:

Auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens im Jahre 2021 wurden die darauf basierenden und von uns im selben Jahr gestellten Fördermittelanträge für die weißen und grauen Flecken vom Bund und Land Mitte und Ende 2022 für die weißen und hellgrauen Flecken bewilligt, die Ausschreibung durchgeführt und die Vergabe für den Breitbandausbau Anfang 2023 vollzogen. Das Gesamtvolumen für die Ausbaumaßnahme, mit welcher im November 2023 begonnen wurde und die mindestens zwei Jahre andauern wird, beträgt aktuell brutto 16,0 MIO Euro; von rund 85% der diesbezüglichen Nettobausumme erhalten wir Fördermittel.

Der nachfolgende Kartenauszug zeigt das Ergebnis der Markterkundung 2021; die Kartenauszüge sind auf der Gemeindehomepage farbig abgebildet:

Im Zuge der Bewilligung der weißen und hellgrauen Flecken wurden umgehend nochmalige Förderanträge für die dunkelgrauen Flecken in den Jahren 2022 und 2023 gestellt; die Schwarzflecken sind nicht förderfähig. Für diese erneuten Fördermittelantragstellungen wurden ebenfalls wieder Markterkundungen durchgeführt.

Im Jahre 2023 hat der Bund als Fördermittelgeber die Anforderungen an die Markterkundung und die damit verbundene Angabenverbindlichkeit der Telekommunikationsunternehmen von Mindestbandbreiten deutlich erhöht, weshalb sich das Ergebnis der Markterkundung 2023 im Vergleich zu den Markterkundungen 2021 und 2022 geändert hat und einige bislang als dunkelgraue Flecken ausgewiesene Wohngebietsbereiche nun als hellgraue Fleckenbereiche angegeben werden. Die Kartenauszüge sind für beide Ortsteile auf der Gemeindehomepage farbig abgebildet; nachfolgend wird nur der Kartenauszug des Ortsteiles Walddorf wiedergegeben, da sich hier im Vergleich zum Ortsteil Häslach die größten Veränderungen ergeben haben:

Infolge dieses Ergebnisses wurde umgehend ein Änderungsantrag für den bereits bewilligten Weiß- und Hellgraufleckenförderantrag beim Bund eingereicht, damit die auf Grundlage der Markterkundung 2023 nun zusätzlich ausgewiesenen hellgrauen Flecken ebenfalls gefördert werden können. Eine Entscheidung hierüber steht vom Bund noch aus und wird, auch infolge der Bundeshaushaltslage, frühestens Ende dieses Jahres erwartet.

Aus diesem Grund beraten wir für diese neu hinzugekommenen Hellgraufleckenbereiche im Gemeinderat über einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Ausbau. Das bedeutet, daß die Gemeinde und die Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche Eigentümer der Gebäude in diesen neuen hellgrauen Fleckenbereichen sind, die Kosten für die mögliche Herstellung dieser Glasfaserhausanschlüsse gemeinsam tragen. Eine Gewichtung der Kostentragung ist noch nicht erfolgt, da eine erste Kostenschätzung ergeben hat, daß die Gemeinde bereits bei einer hälftigen Kostentragung Finanzmittel in wohl mehrfacher Millionenhöhe bereitstellen müsste. Daher bedarf es hierzu einer noch genaueren Prüfung und Planung, welche in den kommenden Wochen abgeschlossen sein wird. 

Bezüglich der zwischenzeitlich mehrmals gestellten Gemeindeförderanträge für die dunkelgrauen Flecken ist anzumerken, daß diese vom Bund bislang nicht bewilligt wurden, da Walddorfhäslach hier im Vergleich zu anderen Gemeinden eine wohl überdurchschnittlich gute Versorgung aufweist. Aber auch diesen Punkt werden wir weiter prüfen und auf die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gesondert zukommen.

Wir werden Sie fortlaufend unterrichten und ich habe unsere Projektpartner auch erneut darum gebeten, daß wir gemeinsam ausbaugebietsbezogene Bürgerversammlungen anbieten und dadurch auf mögliche spezifische Problemstellungen noch besser eingehen können.

Für weitere Fragen und Gespräche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
und verbleibe mit herzlichen Grüßen      
Ihre Silke Höflinger
Bürgermeisterin


Projektschritte Walddorfhäslach 2023

Weitere Informationen zum Breitbandausbau folgen demnächst.

Gemeinderatssitzung, 21.12.2023

Drucksache Nr. 195/2023

Gemeindeentwicklung – Breitbandinfrastruktur / Schnelles Internet / Glasfaserausbau

  • Breitbandausbau in den geförderten Gebietsbereichen „Weiß- und Grauflecken, Schulen und Gewerbegebiete“
  • Gigabit-Förderung Bundesebene – Aktueller Sachstand Förderantrag Dunkelgraue Flecken
  • Aktueller Stand der Aufstockung des laufenden und bereits bewilligten Förderantrages „Weiß- und Grauflecken“
  • Hausanschlüsse ohne Förderbewilligung mit Kostenermittlung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau
  • Gemeinderatsinformation

Sachverhalt Kurzdarstellung:

Verweis auf Sachverhalt Langfassung. 

Diese Drucksache dient lediglich als Gemeinderatsinformation. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 21.12.2023 wird keine Beschlußfassung erfolgen.

Beschlußvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Gemeinderatsdrucksache zur Kenntnis.

Walddorfhäslach, 15. Dezember 2023
gez. Silke Höflinger, Bürgermeisterin

Sachverhalt Langfassung:

In Anbetracht der aktuellen Bundeshaushaltsperre und der anhaltend schwierigen Bundeshaushaltslage ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der bereits zwei Mal gestellte Förderantrag für den Ausbau der Dunkelgrauen Flecken (2022 und 2023) aktuell bewilligt werden wird.

Im Hinblick auf den bereits positiv beschiedenen Förderantrag Weiß- und Grauflecken (Bewilligungsbescheid Bund 2021, Bewilligungsbescheid Land 2022) und dem dafür erforderlichen Markterkundungsverfahren (MEV), welches Anfang 2021 durchgeführt wurde, hat sich im Vergleich zu dem für den Förderantrag Dunkelgraue Flecken durchgeführten Markterkundungsverfahren 2022 herausgestellt, daß weitere Hausanschlüsse, die im aktuellen Weiß- und Graufleckenförderantrag als nicht förderfähig hinterlegt sind, doch förderfähig gewesen wären. Derartige Bereiche nennt man im Fachjargon „Versorgungslücken“, die sich im Rahmen des Breitbandausbaues und der diesbezüglichen Fördersystematik, i. B. auch die Markterkundungsverfahren betreffend, wohl häufiger ergeben.

Hierzu nochmals folgende Erläuterungen in Form eines Auszuges aus der GR-DS 159/2023 (zur Gesamttextabsetzung in Schriftgröße 10 wiedergegeben):

 

Eine maßgebende Voraussetzung für die Stellung eines Förderantrages für den Breitbandausbau ist eine zuvor durchzuführende Markterkundung. Das bedeutet, daß vorliegend der Zweckverband Komm.Pakt.Net die Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter aufgefordert hat darzulegen, welche Datenübertragungsleistungen innerhalb eines Telekommunikationsnetzes und den in diesem Netz vorhandenen Hausanschlüssen bestehen. Die Ergebnisse einer Markterkundung sind Grundlage für den Glasfasernetzausbau und die kostenfreie Herstellung von Glasfaserhausanschlüssen.

Die Markterkundung und die damit verbundenen Angaben der Netzbetreiber sind eine „Black-Box“, weshalb die Ursache für Differenzen zwischen einzelnen Markterkundungen nur schwerlich bis gar nicht erklärt werden können.

Für den gemeindlichen Breitbandausbauförderantrag „Weiß- und (Hell-)Graue Flecken“ wurde 2021 eine nach 2019/2020 neue Markterkundung durchgeführt, die im Vergleich zur weiteren aktualisierten Markterkundung 2022 für den Förderantrag „Dunkelgraue Flecken“ einen deutlichen Ergebnisunterschied im nördlichen Bereich des Ortsteiles Walddorf erbracht hat. Hieraus ergeben sich nun die aktuellen Problemstellungen.

 

Der gemeindliche Förderantrag „Dunkelgraue Flecken“ wurde unmittelbar nach den gemeindlichen Förderanträgen „Weiß- und Grauflecken“ gestellt. Am 17.10.2022 hat der Bund das Giga-Bit-Förderprogramm gestoppt, wodurch alle Dunkelgrau-Fleckenförderanträge obsolet wurden und damit wieder neu gestellt werden müssen.

Wie bereits in der Bürgerversammlung am 05.10.2023 und auch beim Spatenstich am 06.11.2023 von der Vorsitzenden erläutert, wird im Rahmen des bereits bewilligten Förderantrages Weiß- und Grauflecken versucht, eine Förderaufstockung für die vorstehend eigentlich förderfähig gewesenen Hausanschlüsse (nachfolgend Adresspunkte genannt) zu erreichen.

Hierzu hat das von der Gemeinde für die fachliche Begleitung der laufenden Umsetzung des Förderprogrammes (Förderanträge, Finanzmittelflüsse, Prüfung von Planungsunterlagen in digitaler/glasfasertechnischer Hinsicht) nun Folgendes mitgeteilt:

„ … Die Aufstockungsanträge sind zwar systemseitig vorbreitet, die Änderungsanträge sind jedoch bisher nicht an den Projektträger einreichbar. Bisher ist die Auswahl der weiteren Adresspunkte nicht möglich, da das System ausschließlich auf das MEV2021 zugreift. Ein manueller Eingriff ist nicht möglich und die Rückmeldung des Projektträgers steht noch aus. Sollte der Projektträger nicht im Laufe der Woche die notwendige Anpassung vornehmen und die Rückmeldung zum weiteren Vorgehen geben, wird die Adressliste zur Erweiterung als Portalnachricht hinterlegt. Hierdurch wird zumindest die Absichtserklärung nochmals dokumentiert. Jedoch sollte hierfür feststehen, dass alle förderfähigen Gebäude, Eigenanteil ca. 442 T€. auch durch die Gemeinde umgesetzt werden. Mit dem Änderungsantrag entsteht eine Ausbauverpflichtung (ggf. auch in 2 Umsetzungen) ...“

Zu den zusätzlichen Kosten des gemeindlichen Eigenanteiles gibt es folgende weitere Erläuterungen des Ing.-Büros:

„ … Der zusätzliche Eigenanteil in Höhe von geschätzt netto 1.099346 Mio. € würde nur dann zum Tragen kommen, sofern alle Gebäude entlang der Trassen des derzeitigen GÜs sowie der gemäß MEV 2023 möglichen Trassenerweiterungen vollständig umgesetzt wird. Hier entfallen die Eigenanteile folgendermaßen:

  • netto 442T€ € für alle förderfähigen Gebäude, sofern diese vollumfänglich umgesetzt werden. Dabei entfallen ca. 93T€ auf zusätzliche Gebäude entlang der bisherigen Trassen sowie ca. 349 T€ für weitere bisher nicht vergebene Trassen und Gebäudeanschlüsse. Für diese Fälle gibt es die Option der Teilumsetzung, d. h. z. B. Bau nur der entlang der bisherigen Trassen und somit ein geschätzter Eigenanteil von ca. 93T€ sowie Aufschub der weiteren Gebiete in ein neues Projekt.
  • netto 648T€ € für alle nicht förderfähigen Gebäude unter der Prämisse der Erhebung eines hälftigen Baukostenzuschusses in Höhe von 2.2543,65 € je Gebäude, wobei der Eigenanteil der Gemeinde auch weiter reduziert werden kann, bis zur vollständige Umlage der realen Kosten auf die Eigentümer.

 

Hinzu kommt, daß mit dem Änderungsantrag des bewilligten Förderantrages Weiß- und Grauflecken für die Gemeinde eine Bauverpflichtung entsteht. 

Nachfolgend dargestellt ist die Ermittlung des zusätzlichen Kosteneigenanteiles der Gemeinde beim Ausbau von weiteren 631 Hausanschlüssen, die sich in nicht förderfähige Hausanschlüsse (293) und in förderfähige Hausanschlüsse (338) unterscheiden lassen.

Bei den förderfähigen Hausanschlüssen geht man davon aus, daß hierfür noch Fördermittel bewilligt werden (Förderung Bund 50%, Förderung Land 40%, Eigenanteil Gemeinde 10%).

Bei den nicht förderfähigen Hausanschlüssen müßten bei einem sogenannten eigenwirtschaftlichen Ausbau die Kosten bspw. vollständig von den Eigentümerinnen und Eigentümern übernommen werden, was für die 293 (289 + 4) Hausanschlüsse mit einem aktuell ermittelten Nettokostenanteil in Höhe von 4.487,30 Euro annehmbar wäre. Alternativ könnten diese Kosten auch bspw. hälftig zwischen den Eigentümer*innen und der Gemeinde aufgeteilt werden, wodurch der Eigenanteil der Gemeinde weiter ansteigen würde. Bei den nachfolgenden Kosten handelt es sich um Nettobeträge (!).   

Nachfolgende Darstellung des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaues für die Versorgungslücken unter der Annahme daß 338 Hausanschlüsse im Rahmen der Förderantragsaufstockung noch Förderung erhalten werden und bei den 293 Hausanschlüssen ohne Aussicht auf eine mögliche Förderung die hierdurch entstehenden Kosten hälftig von den Eigentümer*innen und der Gemeinde getragen werden. 

Nachfolgend wird der Übersichtsplan zu den möglichen Erweiterungen, basierend auf der letzten Markterkundung, dargestellt.
Die Karte zeigt die derzeit geplanten Trassenverläufe zzgl. den möglichen Erweiterungsgebieten

Nachfolgend werden nochmals die Markterkundungsverfahren ab 2019/2020 zusammengefasst dargestellt:

Nachfolgend werden die auf Grundlage des bewilligten Förderantrages Weiß- und Grauflecken gebildeten Ausbaugebiete dargestellt:

 

05. Oktober 2023:

Bürgerinformationsveranstaltung Breitbandausbau in der Gemeindehalle

 

September 2023:

Die Baufirma KTS hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro CEC die GU-Leistung aufgenommen. Aktuell finden viele Vorbereitungen statt, u.a. ein Termin am 08.09.23 zum Thema Abrechnungsmodalitäten.

Hier werden die Zeitintervalle zur Rechnungsstellung von KTS an die Gemeinde und die Mittelabrufe von der Gemeinde abgestimmt, sowie die Trassenfestlegung. Herr Berger von Komm.Pakt.Net hat an diesem Termin teilgenommen.

 

Juli/August 2023:

In Walddorfhäslach wurde die GU-Leistung für den weißen und grauen Fleckenausbau an KTS vergeben: Es fand ein erster gemeinsamer JF-Termin mit allen Beteiligten statt. Zurzeit finden Abstimmungen zur Fertigstellung des Bauzeitenplans statt.

 

Juni 2023:

Walddorfhäslach: Kickoff hat stattgefunden, GÜ Verträge (Los 1 +2 ) zwischen KTS und Gemeinde Walddorfhäslach wurden unterzeichnet

 

April/Mai 2023:

Veröffentlichung der Netzbetriebsausschreibung im Landkreis Reutlingen.

In Walddorfhäslach hat der Gemeinderat einer Vergabe des GÜ-Auftrags für die weißen und hellgrauen Flecken zugestimmt. Die KTS Bauunternehmung GmbH ist aktuell in der Erstellung eines Bauzeitenplanes.

Besuch Rathaus Walddorfhäslach am 17.04.2023 des Projektmanagers Hr. Berger zum Kennenlernen der Projektbeteiligten und zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.

In Bad Urach gab es in der Planungsausschreibung keine Angebote. Nun werden nochmal 12 Planungsbüros aufgefordert ein Angebot bis zum 10.05.2023 abzugeben.

 

 

 

 


Telekommunikation Pressemitteilungen

Erweiterung des Breitbandnetzes - Informationsveranstaltung am 07.07.2014
Ausschreibung-Breitbandnetzerweiterung 2013
Telekommunikation in Walddorfhäslach Breitbandinfrastruktur-Erweiterung
Freischaltung

Verzögerungsmitteilung der Deutschen Telekom
Freischaltungsmitteilung von Bürgermeisterin Silke Höflinger
Leerrohrtrasse fertiggestellt
Herstellung der Leerrohrtrasse
Fördermittelzusage von Herrn Minister Peter Hauk, MdL, beim Gemeindebesuch am 22.10.2008
Gemeindeumfrage
Sachstandsbericht vom 29.11.2007


Bürgerinformationsveranstaltung am 12. November 2009

Telekommunikation / Breitbandinfrastruktur / Leistungsstarkes Internet
Kontaktadressen:
- Telekom-Shop, Wilhelmstraße 5, 72764 Reutlingen - Rufnummer (0800) 3301000
- Ortsteil Häslach: Frau Stratmann – Rufnummer (0175) 934 0396

Landessanierungsprogramm – Sanierungsgebiet Neue Ortsmitten – Verkehrs-raumgestaltung Ortsteil Häslach

Hier finden Sie den Pressetext (pdf-Datei nicht barrierefrei)

Das veröffentlichte Bild wurden uns mit freundlicher Genehmigung vom Reutlinger General-Anzeiger überlassen.

Einladung (pdf-Datei nicht barrierefrei) zur Bürgerinformationsveranstaltung am 12. November 2009


Ansprechpartner Telekom AG

Derzeit sind keine Ansprechpartner der Telekom AG vorhanden.
Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen sich jedoch gerne an Frau Bürgermeisterin Höflinger per E-Mail (
silke.hoeflinger@walddorfhaeslach.de) wenden.

Zuständigkeit

» Bürgermeisterin Höflinger, Silke
Bürgermeisterin Silke Höflinger
Hauptstraße 9
 72141 Walddorfhäslach

07127/9266-900
07127/9266-001




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