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Allgemeines
Für die Finanzen der Gemeinde ist die Kämmerei zuständig. In Walddorfhäslach gehört zu ihren Aufgaben im Wesentlichen die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Vollzug, die Fertigung des Jahresabschlusses, das Zuschusswesen, das Gebühren- und Beitragsrecht, die Umsatz- und Körperschaftsteuer, die Liegenschaften der Gemeinde, das Architekten und Ingenieurswesen, die Durchführung kommunaler Bauvorhaben, die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten und deren Finanzierungen und weitere allgemeine und spezielle Aufgaben rund um die Finanzen der Gemeinde.
Das Steueramt ist im Wesentlichen für die Grundsteuern, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer verantwortlich.
Die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen, die Buchhaltung, die Mahnung und die Beitreibung gemeindlicher Forderungen wird durch die Gemeindekasse erledigt.
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, die das doppische Buchführungssystem anwendet, gilt für Städte und Gemeinden
in der Regel das kamerale System (Kameralistik), Dies bedeutet, dass ein jährlicher Haushaltsplan erstellt und die Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben im sog. Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vorgenommen wird. Einnahmen und Ausgaben, welche den Gemeindehaushalt nicht betreffen, werden im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge erfasst. |